Die »Akte Vierlande«

paradoxer Spruch am Gasspeicher Reitbrook.
In Hamburg kennt man paradoxe Sprüche. Im Hintergrund Anlagen auf dem Gasspeicher Reitbrook.
Es ist schon paradox: Da plant ein weltweit operierendes Unternehmen ein teures Projekt in Hamburg - Anfangsinvestition 650.000 Euro -, muss mit seinem Projektantrag auch noch eine Extrarunde drehen, weil die Behörde den ersten nicht akzeptiert, und dennoch ist die »Akte Vierlande« nicht mehr als ein schmales Heft mit 42 Din A4-Seiten.

Am Freitag, dem 22. März 2013, hat die Hamburger Wirtschaftsbehörde, genauer gesagt, die Oberste Hamburgische Bergbaubehörde, weitere Informationen zur »Aufsuchungserlaubnis Vierlande« veröffentlicht, also jene Erlaubnis, die den Vier- und Marschlanden, Wilhelmsburg und Harburg eines Tages Gasbohren und unter Umständen auch Fracking bescheren kann.

Die jetzt veröffentlichte Akte enthält auch jene vier Dokumente, die bereits am 05.02.2013 veröffentlicht worden waren. Es hat nur 3 Monate seit dem Antrag auf Akteneinsicht gedauert, bis jetzt diese halbwegs informative Akte veröffentlicht wurde. Dass der Ablauf in den Bergbehörden bis zum Erlaubnisbescheid anscheinend auch nicht immer von übermäßiger Geschwindigkeit oder gar Hetze geprägt war, lässt sich ohne Weiteres aus der Akte erkennen. In der Zeit zwischen November 2011 und März 2012 scheinen keine dokumentierenswürdigen Aktivitäten passiert zu sein, aus diesem Zeitraum enthält die Akte keine Unterlagen.

Erkennen lässt die Akte auch, dass ein Antrag der ExxonMobil Productions Deutschland GmbH vom 23.09.2011 flugs geändert und am 18.11.2011 neu gestellt wurde: Nicht mehr für 5, sondern für 3 Jahre wollte das LBEG den Arbeitsplan sehen. Außerdem wollte das LBEG, dass eine vorgesehene Bohrung aus dem Arbeitsplan verschwindet.

Aus dem Sommer/Herbst 2012 dokumentiert die Akte länger andauernde Meinungsverschiedenheiten zwischen Umwelt- und Wirtschaftsbehörde. Diese Auseinandersetzung hat, so zeigt die Akte, die federführende Wirtschaftsbehörde schließlich beendet, indem sie dem Widerspruch der Umweltbehörde Irrelevanz bescheinigte:
»... Gesichtspunkte, die möglicherweise einer späteren Gewinnung entgegenstehen, [können] im Erlaubnisverfahren keine Rolle spielen, weil die Erlaubnis nur das Recht zur Aufsuchung von Bodenschätzen gewährt. Daraus ergibt sich auch, dass ein Automatismus Explorationsgenehmigung gleich erfolgreiches Betriebsplanverfahren im Bergrecht nicht vorgesehen ist.«

Dieser signifikante Satz entstammt dem Vermerk, der auch die Stellungnahme der Wirtschaftsbehörde enthält und vom Senator Horch am 26.10.2012 abgezeichnet wurde (Seite 34 ff.). Es offenbart sich damit eine interessante Interpretation des einschlägigen Bundesberggesetzes in Bezug auf den erwartbaren Antrag der ExxonMobil Productions Deutschland GmbH auf Förderbewilligung. Im Gesetz heißt es:
Ȥ 12 Versagung der Bewilligung
(2) Entdeckt der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken die in dieser Erlaubnis bezeichneten Bodenschätze im Erlaubnisfeld, so darf die von ihm beantragte Bewilligung nur aus Gründen des Absatzes 1 und nur versagt werden, wenn die Tatsachen, die die Versagung rechtfertigen, erst nach der Erteilung der Erlaubnis eingetreten sind.«

Der einschlägige juristische Kommentar (Boldt/Weller 1984) erläutert dazu:
»Mit der Vorschrift des Absatzes 2 soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß dem Erlaubnisinhaber bis zur Entdeckung der Bodenschätze in der Regel finanzielle Aufwendungen entstanden sind. Hinzu kommt, daß die Investitionen vernünftigerweise nur mit dem Ziel getätigt werden, entdeckte Bodenschätze auch im eigenen Unternehmen zu gewinnen. ... Die Behörde hat also nur zu prüfen, ob nach Erteilung der Erlaubnis Gründe eingetreten sind, die eine Versagung der Bewilligung rechtfertigen. Dabei können keine Tatsachen berücksichtigt werden, die in ihren Kontruren bei der Entscheidung über die Erlaubnis bereits erkennbar waren oder bei entsprechender Nachforschung hätten erkennbar sein müssen.«

Außerdem in der »Akte Vierlande« enthalten ist, nun zum zweiten Mal, die Stellungnahme der Umweltbehörde, die das öffentliche Interesse ins Feld geführt hatte:
»Insbesondere aus wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Überlegungen ist die BSU der Auffassung, dass, obwohl der hier vorgelegte Antrag noch keine tatsächlichen Aufsuchungshandlungen umfasst, überwiegende öffentliche Interessen gemäß § 11 Nr. 10 BBergG die beantragte Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Vierlande ausschließen.«

Trotzdem konnte die BSU-Stellungnahme die Entscheidung der Wirtschaftsbehörde, die Aufsuchungserlaubnis zu erteilen, nicht verhindern.

Es folgen noch einige Hinweise:

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RgA veranstaltet Sondersitzung zum Fracking in Hamburg

Tor vor der »Wasserkunst«, Gammer Weg. Allein von hier kommen rund 16 % des Hamburger Trinkwassers.
Tor vor der »Wasserkunst«, Gammer Weg. Allein von hier kommen rund 16 % des Hamburger Trinkwassers.
Der Regionalausschuss hält seine 24. Sitzung außer der Reihe am Freitag, 12.04.2013, im Haus der Jugend Lichtwarkhaus (Holzhude 1, 21029 Hamburg) ab. Sitzungsbeginn ist 17:30 Uhr, einziges Thema ist das mögliche Bohren nach Gas im »Aufsuchungsgebiet Vierlanden«, das sich von Altengamme bis Harburg zieht.
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Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung hat drei Punkte:

1 - Fracking in den Vier- und Marschlanden
Referentinnen/-en der BSU, der BWVI, des Geologischen Landesamtes und der Fa. ExxonMobil sind eingeladen, Zusagen stehen noch aus.

1.1 - XIX/1060 - Keine Genehmigung für Fracking in Bergedorf (FDP/Piraten)

1.2 -XIX/1072 - Änderungsantrag zur Drucksache XIX/1060 „ Keine Genehmigung für Fracking in
Bergedorf“ (Linke)

Dass unter TOP 1 »des Geologischen Landesamtes« steht, ist ein Versehen. Wie der Ausschussvorsitzende Bernd Capeletti klarstellte, muss das heißen: »des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie«.

RgA: Förderung und Präsentation unserer Kulturlandschaft

Diese Miniaturbockwindmühle repräsentiert die Vier- und Marschlande auf der Internationalen Gartenschau 2013 igs (Foto: LEADER)
Diese Miniaturbockwindmühle repräsentiert die Vier- und Marschlande auf der Internationalen Gartenschau 2013 (igs)
Die 23. Sitzung des Gremiums Regionalausschuss findet am Dienstag, dem 19.03.2013, Schule Fünfhausen, Durchdeich 108, 21037 Hamburg statt. Sitzungsbeginn ist wie immer 18:00 Uhr.
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Tagesordnung
Öffentlicher Teil :
1 Öffentliche Fragestunde (Bürgerfragestunde) gem. §23 GO
2 Förderung der ländlichen Räume
1) Vorstellung der durch ELER/LEADER geförderten Projekte in den Vier- und Marschlande
2) Präsentation der Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande im Rahmen der internationalen Gartenschau (IGS)
3 Bekanntgabe und Beantwortung von Anfragen
4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung, öffentlicher Teil
5 Anträge
6 Mitteilungen der Verwaltung
6.1 XIX/1116 - Ersatzpflanzungen Straßenbegleitgrün 2013
6.2 XIX/1114 - Liste der aktuellen Landschafts- und Wasserbauprojekte des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes
7 Verschiedenes

Info-Veranstaltung: Wer entscheidet übers Fracking?

Veranstaltungsplakat Bündnis 90/Die Grünen: Info-VA zum Fracking in Allermöhe*Informationsveranstaltung der Bergedorfer Grünen zu Fracking in Hamburg am 23. März*

Wer entscheidet? Wohin mit dem politischen Druck?

Seit die Informationen über die erteilte Aufsuchungserlaubnis im Hamburger Süden bekannt geworden sind und klar ist, dass der Konzern ExxonMobil großes Interesse an Norddeutschland hat, treiben viele Fragen die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten um. Erste Informationsveranstaltungen haben bereits fachliche Informationen zu der Methode des Frackings geliefert, aber der Klärungsbedarf bleibt weiterhin groß. Die Hamburger GRÜNEN wollen dazu beitragen, Wissenslücken zu schließen und die politischen Handlungsmöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu erörtern.

Fracking in Hamburg?! - Wie sieht es damit aus? Wer entscheidet? Was können wir politisch tun?
Eine Informationsveranstaltung mit:

- *Manuel Sarrazin*, Grüner Bundestagsabgeordneter und Direktkandidat für Bergedorf-Harburg-Wilhelmsburg
- *Jens Kerstan*, Grüner Fraktionsvorsitzender und energiepolitischer Sprecher in der Hamburger Bürgerschaft und Abgeordneter für Bergedorf
- *Jeffrey Michel*, Energieberater aus Hamburg
- *Carin Schomann*, freie Journalistin in Hamburg und Mitglied der Bürgerinitiative "Frackingfreies Hamburg"

Moderation: Carola Timm, Grüne Bergedorf, Kreisvorsitzende

23. März 2013 --- 17:00 Uhr
Bürgerhaus Allermöhe, Ebner-Eschenbach-Weg 1 (S-Bahn Nettelnburg)
Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bergedorf

2 Jahre nach dem atomaren GAU in Japan: Aufruf zur Mahnwache

Collage jap. Kind, Dekontamination Japan, Satellitenaufnahme havarierte Atommeiler Fukushima, Mahnwache Geesthacht 14.03.2011


Der BUND Geesthacht ruft zur Mahnwache zum 2. Jahrestag der Fukushima-Katastrophe auf. Treffpunkt ist am 11.3.2013 von 11.00 Uhr - 18.00 Uhr am ehemaligen Brunnen vor dem Schuhhaus Purwin, Bergedorfer Straße 44.

Der BUND schließt sich damit einer bundesweiten Aktion von "ausgestrahlt" an. Unter www.ausgestrahlt.de, (Mahnwachen) haben sich bisher 107 Orte eingetragen. Hier in Geesthacht werden Bettina und Gerhard Boll die ganze Zeit vor Ort sein, um Bürgern zum aktuellen Geschehen in Sachen Atomenergie so gut wie möglich Auskunft zu geben. Da Bettina Boll zur Begleitgruppe der "Stilllegung der Forschungsreaktoren der GKSS" (jetzt HZG) gehört, können auch dazu Fragen gestellt werden. Zudem waren beide vor Kurzem auf einer "Atommüllkonferenz" der bundesweiten Standort-Initiativen und können darüber einiges berichten, bzw. möchten sich darüber austauschen.

Denn dieses Problem ist weltweit nicht gelöst und doch müssen wir damit umgehen. Der Müll ist da und fällt weiterhin an, solange nicht das letzte AKW stillgelegt und leergeräumt worden ist - auch hier in Geesthacht. Weitere BUND - Mitglieder und die ElternInitiative Geesthacht werden sich über den Tag immer wieder unterstützend einbringen.

Diese Mahnwache soll daran erinnern, dass in Fukushima die Katastrophe anhält - bis in die ferne Zukunft anhalten wird und wir nicht müde werden dürfen, am Ausstieg festzuhalten und ihn weltweit zu fordern!