Mediziner, Umweltschützer, Verbraucher fordern Glyphosat-Verbot

Fotomontage: 3 Kanister »Taifun forte«, Spritzmaschine auf Acker
Glyphosathaltige Spritzmittel richten mehr Schaden an, als von Industrie und Politik zugegeben.
Glyphosat, ein Unkrautvernichter, ist seit 1974 auf dem Markt. Zuerst wurde Glyphosat vom US-Agro-Multi Monsanto unter dem Namen »Round Up« verkauft, heute gibt es zahlreiche weitere »Präparate« mit dem Wirkstoff Glyphosat, die vor allem in der Landwirtschaft, aber auch von Hobbygärtnern und Terrassenbesitzern gern eingesetzt wird.

Mediziner warnen vor dem Stoff, der sich inzwischen nicht nur im Tierversuch, sondern auch beim Menschen als extrem giftig gezeigt hat: Glyphosat konnte bereits im menschlichen Blut und Urin nachgewiesen werden. Aktuelle Studien belegen gravierende gesundheitliche Risiken von Glyphosat schon bei geringsten Konzentrationen. Besonders besorgniserregend sind Hinweise auf eine hormonelle Wirkung.

Download Infoflyer [PDF]
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Auch Krebs, Zelltod, Fruchtbarkeitsstörungen, Schädigung des Erbguts, der Embryonalentwicklung, des Immunsystems, der Leber und des Nervensystems zählen zu den Folgen, so informiert der Flyer des Umweltinstituts München. Z.B. zeigte eine epidemiologische Untersuchung in Spanien zum Vorkommen der Multiplen Sklerose, einer fortschreitenden, zu schweren Behinderungen führende Erkrankung, einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten der MS und den ausgebrachten Mengen des Spritzmittels. Die Giftindustrie indes leugnet die Schädlichkeit ihres »Produkts«.

Das Umweltinstitut hat daher eine Kampagne »Allestöter Roundup verbieten!« gestartet, damit dem Gift endlich die Zulassung entzogen wird. »Wir fordern auch weiterhin ein endgültiges Verbot von Roundup und Glyphosat! Die Bundesregierung sollte sich endlich für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher stark machen und sich gegen die Agrar-Lobby durchsetzen, die mit den Ackergiften Milliarden verdient und zwar auf Kosten von Mensch und Natur.«

Wer sich wie die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Gift in Umwelt und Essen wehren will, kann sich der Kampagne anschließen und z.B. Unterschriften sammeln (Unterschriftenliste zum Download [PDF]) und/oder die Bundesministerin direkt per Protestbrief ansprechen.


Geldwerter Tipp für alle, die in Erwägung ziehen, Gift zu spritzen oder es schon oder immer noch tun:

Schon heute unterliegt der Einsatz von Pflanzengiften Beschränkungen, doch was viele nicht wissen: Die Unkrautbekämpfung mit chemischen Unkrautvernichtern, ob Glyphosathaltig oder auf anderer Basis, auf sog. Nichtkulturland, also weder land- oder forstwirtschaftlich noch gärtnerisch genutzten Flächen, ist verboten. »Das fängt bei Feldrainen und Uferböschungen an und geht weiter bei Pflasterflächen, Gehwegen, Terrassen, Hof- und Betriebsflächen usw.«, informiert Claudia Hennecke, Diplom-Ingenieurin für Gartenbau und Mitarbeiterin im Hamburger Pflanzenschutzamt. Der Grund hierfür, so Hennecke, ist in erster Linie der Grundwasser- und in Hamburg damit auch der Trinkwasserschutz.

Nur dort, wo Unkräuter Schadwirkungen im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes entfalten, z.B. in Form von Ertragsminderung auf Feldern, ist der Einsatz von chemischen Herbiziden unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Herbizide dürfen nur in bestimmten Zeiträumen und unter Einhaltung von festgelegten Abständen zu Gewässern ausgebracht werden. Landwirte und Gärtner verwenden dazu spezielle Geräte, werden fortlaufend geschult und dürfen ihre Felder entsprechend mit Herbiziden behandeln. Für private Kleingärtner stehen auch einige Gifte zur Verfügung, die sie auf ihren Beeten versprühen können, wenn sie sich an die Vorgaben des Herstellers halten und Gift auf ihren Kräutern und Gemüse in Kauf nehmen wollen.

Privatleute oder Besitzer von Betriebsgeländen, die rund um Haus und Betrieb sauberhalten müssen, dürfen nicht auf chemische Gifte zurückgreifen – das verbietet das deutsche Pflanzenschutzgesetz. Die Hamburger Pflanzenschutzbehörde rät daher allen Verkäufern von Pestiziden dringend, die Kunden entsprechend zu beraten und sich diese Beratung vom Käufer schriftlich bestätigen zu lassen. Verantwortungsbewusstsein ist hier auch gut fürs eigene Portemonnaie, denn wer sich beim unsachgemäßen Gebrauch erwischen lässt und damit riskiert, dass Giftstoffe das Grund- und Trinkwasser erreichen, dem drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Noch besser für Portemonnaie, Umwelt und die eigene Gesundheit ist, das Gift beim Händler im Schrank zu lassen und gar nicht erst zu kaufen.

Mehr Info beim Pflanzenschutzamt Hamburg und bei der Landwirtschaftskammer Hamburg: Verbraucherinformation.


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