Info-Veranstaltung: Alternative Sparpolitik für Hamburg

Es gibt einen Investitionsstau in Deutschland und Europa und der macht vor Hamburg nicht Halt: Bei Straßen, Brücken und der Bahn, bei Schulgebäuden, im Wohnungsbau, Barrierefreiheit im ÖPNV und Inklusion ist mit den derzeitigen Mitteln wenig zu machen. Beratungsstellen, Bürgerhäuser, Stadtteilkultur usw. werden finanziell ausgetrocknet.

Die Stadt zieht sich aus der Verantwortung für viele öffentliche Aufgaben zurück. Hamburg braucht, wie alle Kommunen, höhere Einnahmen. Aber welche Möglichkeiten hat Hamburg, die Einnahmeseite zu erhöhen? Gibt es im Hamburger Haushalt noch Spielräume oder Umverteilungsmöglichkeiten? Was kann Hamburg für eine Besteuerung von Reichtum und den Finanzmärkten tun, um wieder mehr Gerechtigkeit herzustellen?

Dr. Joachim Bischoff
Dr. Joachim Bischoff
Das Bergedorfer Bündnis UmFAIRteilen lädt im Rahmen der Veranstaltungsreihe »Chancen für alle - Hamburg braucht UmFAIRteilen« zu der Veranstaltung »Sparpolitik in Hamburg -- geht es auch anders?« am 28. Oktober ins Kulturforum ein. Als Referenten konnte das Bündnis den Soziologen und Publizisten Dr. Joachim Bischoff gewinnen. Bischoff lehrte an der Freien Universität Berlin, ist Lektor im VSA-Verlag, Haushaltsexperte und ehemaliger Bürgerschaftsabgeordneter für Die Linke.

»Sparpolitik in Hamburg -- geht es auch anders?«
Dienstag, den 28. Oktober um 19:30 Uhr
Bergedorfer Gewerkschaftszentrum / Kulturforum
Serrahnstraße 1 (am Bergedorfer Hafen)
Eintritt frei

Kultur unterstützt Glindes „BI gegen rechts“

Liedermacher Uwe Böhm und Schriftsteller Mike Neschki kommen zur Mahnwache nach Glinde
Liedermacher Uwe Böhm und Schriftsteller Mike Neschki kommen zur Mahnwache nach Glinde
Die Bürgerinitiative »Glinde gegen rechts« lädt zur diesmal kulturgeladenen Mahnwache am 25.10.2014, 13 bis 15 Uhr am Glinder Berg ein.

Seit über drei Jahren stehen sie fast täglich vor dem Laden am Glinder Berg. Hier werden Klamotten verkauft, die bei Menschen mit rechter Gesinnung beliebt sind. Um zu zeigen, dass es auch in Glinde viele Andersdenkende gibt, die kein Verständnis für menschenverachtende Äußerungen oder gar Handlungen haben und die gegen Rassismus in der Gesellschaft aufstehen, hält die inzwischen bundesweit bekannte Glinder BI Mahnwachen ab und organisiert verschiedene Veranstaltungen, um aufzuklären und zu informieren.

Immer wieder kommt es vor, dass die Leute von der Glinder „Bürgerinitiative gegen rechts“ sich bei ihren Mahnwachen freuen: Passanten kommen vorbei und bekunden ihre Sympathie, Leute kommen und bringen Kuchen, Obst oder Getränke, manchmal auch einen Geldschein vorbei, weil sie die Sache unterstützen wollen.

Nun haben sich zwei Leute gefunden, die ein wenig zur Unterhaltung beitragen wollen: Am Samstag, 25. 10. kommen Uwe Böhm und Mike Neschki zur Mahnwachenzeit zwischen 13 und 15 Uhr an den Glinder Berg. Mit Geschichten und Anekdoten aus Hamburg und Liedern im eigenen Stil bringen der Akkordeonist und Songwriter Uwe Böhm aus Billstedt und der Schriftsteller Mike Neschki Hamburger Lokalkolorit nach Glinde.

Die „BI Glinde gegen rechts“ lädt alle Freunde und Unterstützer - und solche, die es werden wollen - an den Glinder Berg zu Punsch und Brezeln ein, um gemeinsam ein weiteres Zeichen gegen den braunen Laden zu setzen.

Politischer Frühschoppen: Soll ein Biosphärengebiet "Elblandschaft" her?

GÖP-Entwurf für ein Biosphärenreservat »Hamburgische Elblandschaft«Der Kreisverband Bergedorf Bündnis 90/Die Grünen lädt zu einem politischen Frühschoppen ins Zollenspieker Fährhaus (Zollenspieker Hauptdeich 141, 21037 Hamburg) ein. Sie meinen dazu:

»Die Vier- und Marschlande sind ein faszinierender Lebensraum mit vielfältiger Flora und Fauna sowie mit einem abwechselungsreichen Landschaftsprofil. Über Jahrzehnte hat sich dort eine facettenreiche Kulturlandschaft entwickelt, die ein komplexes Miteinander von Mensch und Natur abbildet.
Der Erhalt von Eigentümlichkeit und Schönheit des rund 13.100 Hektar umfassenden Gebiets ist indes bedroht durch den fortschreitenden Bedarf an Flächen (u.a. für Wohnungsbau, Naturschutz und Landwirtschaft) sowie durch Fracking. Auch vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob in diesem schützenswerten Lebensraum das "Biosphärengebiet Elblandschaft" nach UNESCO-Richtlinien eingerichtet werden soll. Dieses und weitere Anliegen möchten wir im Rahmen eines politischen Frühschoppens diskutieren

An dem Frühschoppen am Sonntag, den 9. November 2014, um 11 Uhr nehmen Katharina Fegebank, Hamburger Landesvorsitzende der Grünen, Jens Kerstan, Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Hamburger Bürgerschaft, Kai Schmille, Gesellschaft für ökologische Planung (GÖP) und Andreas Kröger, Hamburger Landwirtschaftskammer, teil. Moderiert wird die Veranstaltung von Carola Timm, Kreisvorsitzende der Grünen in Bergedorf.

Verstoß gegen Naturschutz: Deutschland droht EU-GH-Verfahren wegen Moorburg

Steinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen
Steinkohlekraftwerk Moorburg, von der Elbe aus gesehen (Foto: San Andreas, wikimedia)
Kraftwerk Moorburg: EU-Kommission leitet 2. Stufe im
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein


Es ist ein anachronistisches, fossiles Monster, es schleudert tonnenweise Schadstoffe und Klimagase in die Luft und es ist schon vor dem Anlaufen von Pannen geplagt: Das Steinkohlekraftwerk Moorburg. Äußerst fragwürdig ist insbesondere auch der Umgang mit dem Flusswasser und den darin lebenden Fischen. Diese sind akut bedroht, wenn das Kraftwerk mit Elbwasser gekühlt wird. Lachse, Fluss- und Meerneunaugen führt die Eu-Kommission an und wirft Deutschland vor, bei der Genehmigung der Kühlanlage nicht ausreichend auf den Schutz dieser Tierarten geachtet zu haben. Am 16. Oktober 2014 hat die EU-Kommission in einem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einen weiteren entscheidenden Verfahrensschritt eingeleitet. Deutschland muss nun innerhalb von zwei Monaten die Kritikpunkte der Kommission ausräumen, ansonsten wird diese den Fall zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten.

Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren war die Kommission in einem ersten Schritt der Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 gefolgt und hatte Anfang 2014 Deutschland und damit Hamburg zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Die Antworten der Stadt in dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) haben die Kommission offenbar nicht überzeugt.

Diese kritisiert nun erneut, dass im Genehmigungsverfahren eine Alternativenprüfung entsprechend der FFH-Richtlinie (Artikel 6 Abs. 4) unzulässig umgegangen worden sei. Eine solche muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Anerkennung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als „Schadensbegrenzungsmaßnahme“ bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Tatsächlich wird die Fischfauna am Kraftwerk aber erheblich geschädigt. Eine Alternative wie etwa der inzwischen für den nur zeitweisen Einsatz gebaute Kühlturm, hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass die Kühlung mit Elbwasser, unter Beachtung des geltenden Umweltrechts, grundsätzlich ausgeschlossen worden wäre.

„Wir sehen uns durch diesen Schritt der Europäischen Kommission bestätigt - das ist ein Hoffnungsschimmer für den Schutz der Tideelbe. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die problematische Kühlung des Kraftwerkes mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Signal für weitere Verfahren in ganz Deutschland“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

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Zu fällende Bäume und eine verdiente Vierländerin

Baumfällung (Symbolfoto)
Baumfällung (Symbolfoto)
Die Tagesordnung der kommenden Regionalausschuss-Sitzung (Dienstag den 21.10.2014 um 18:00 Uhr) beinhaltet wieder eine Reihe spannender Punkte.

So wird unter anderem die aktuelle Baumfällliste zur Kenntnis gegeben.

Eingedenk der Tatsache, dass aufgrund des Baubooms in den Vier- und Marschlanden auch neue Straßen entstehen, die Namen brauchen, schlagen Erika Garbers und Fraktionskollegen vor, eine Straße nach der Vierländerin Irmgard Pietsch zu benennen, Mutter von sechs Kindern, die stets Zeit für das Ehrenamt hatte und unter anderem den Deutschen Landfrauenverband 1947 und 1948 (De Latücht) bzw. 1949 den Landfrauenverein Neuengamme/Curslack mitgründete.

Ein Dauerbrenner seit Jahren ist auch der immer noch optimierbare des Landgebiets ans schnelle Internet.

Hier die ganze T a g e s o r d n u n g:
1. Öffentliche Fragestunde
2. Hinweis auf Rechte und Pflichten
3. Mitteilungen der Verwaltung
4. 20-0163 - Baumfällliste und Maßnahmen der Bestandspflege an Bäumen und Büschen in den Vier- und Marschlanden in der Saison 2014/15
5. 20-0164 - Anordnung der Straßenverkehrsbehörde
6. 20-0167 - Unterstand für wartende Fahrgäste, Haltestelle Brennerhof / Haus des Gartenbaus
7. 20-0168 - Benennung einer öffentlichen Straße nach Irmgard Pietsch
8. 20-0169 - Breitbandausbau in den Vier- und Marschlanden
9. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.09.2014
10. Verschiedenes

Die Sitzung findet, wie neuerdings immer, im Gemeindezentrum Fünfhausen, Lauweg 16, 21037 Hamburg, statt.

Baumfällsaison: NABU fordert mehr Transparenz

Herbstbäume am Kirchwerder Marschbahndamm
Herbstbäume am Kirchwerder Marschbahndamm
NABU kritisiert Bezirke für fehlende und unvollständige Fälllisten und fordert für jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung

Anlässlich des Beginns der Fällsaison fordert der NABU, dass die Bezirke mithilfe von Fälllisten ihre Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, wo Bäume aus welchem Grund gefällt werden. Mit Ausnahme der Bezirke Nord und Eimsbüttel bieten die Bezirke diese Information aber noch nicht oder nur unzureichend an, kritisiert der NABU. Er mahnt, Bäume nur zu fällen, wenn es wirklich nötig ist, z.B. wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellten. Jeder gefällte Baum müsse darüber hinaus umgehend durch einen heimischen Baum ersetzt werden, so der Verband. Seit 1. Oktober dürfen in Hamburg gemäß Baumschutzverordnung und Naturschutzgesetz auf Privatgrundstücken mit einer Ausnahmegenehmigung und im öffentlichen Grün wieder Bäume und Gehölze gefällt werden.

„Wir fordern die Bezirke auf, ihre Fälllisten jetzt schnellstens zu aktualisieren und online zu veröffentlichen“, fordert Katharina Schmidt, Referentin für StadtNatur beim NABU Hamburg. „Das sind die Bezirke den Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich einer besseren Transparenz schuldig.“ Jeder Bezirk erstellt in der Regel Listen aller Bäume, die in der anstehenden Fällsaison gefällt werden sollen. Jedoch hat noch nicht jeder Bezirk seine Fälllisten veröffentlicht, bemängelt der NABU. Schmidt: „Vorbildlich ist aber der Bezirk Nord, der bereits Listen der zu fällenden Bäume auf dem Transparenzportal zur Verfügung gestellt hat.“

Diese Listen enthalten alle wichtigen Informationen zu den Einzelbäumen wie Fällgrund und vorgesehene Ersatzpflanzung bzw. eine Begründung, weshalb keine Ersatzpflanzung vorgenommen werden kann. Zudem gibt es ein separates Dokument, in dem die häufigsten Fällgründe von Straßenbäumen sowie Fachbegriffe genau erläutert werden. Auch der Bezirk Eimsbüttel hat eine Fällliste der Straßenbäume auf dem Transparenzportal veröffentlicht. Inhaltlich unterscheiden sich die Fälllisten zwischen den Bezirken jedoch: Zum Beispiel hatten in der Fällsaison 2013/14 nur drei der sieben Bezirke konkrete Angaben zu Ersatzpflanzungen im öffentlichen Raum gemacht. „Gerade die Angaben zum Fällgrund und zu Ersatzpflanzungen vermitteln den Bürgerinnen und Bürgern aber, dass hier nicht ein unüberlegter Kahlschlag stattfindet“, betont Schmidt. Sie fordert: „Für jeden gefällten Baum muss selbstverständlich ein Baum nachgepflanzt werden.“ Der NABU appelliert an die Hamburger Bevölkerung, sich über anstehende Baumfällungen zu informieren und gegebenenfalls bei den Bezirken geplante Fällungen zu hinterfragen.

Auf dem Transparenzportal der Stadt Hamburg unter http://transparenz.hamburg.de können bezirkliche Dokumente wie die Baumfälllisten eingesehen werden.

Stärkung der häuslichen Pflege: Auch in Hamburg ausbaubedürftig

Bundesgesundheitsminister Gröhe bringt Verbesserungen in der Pflege auf den Weg. Unter anderem soll die häusliche Pflege von an Demenz Erkrankten verbessert werden, die Zahl der in der stationären Pflege Beschäftigten aufgestockt werden und Angestellte mehr Zeit und ein »Pflegeunterstützungsgeld« für die Betreuung akut pflegebedürftiger Angehöriger erhalten. Nicht genug, finden viele, so auch der SoVD Hamburg: »Angehörige verdienen für die Pflege mehr als Schulterklopfen.«

»Wer in Hamburg Angehörige pflegt, braucht mehr als Schulterklopfen. Wenn alte und pflegebedürftige Menschen ihren Platz in der Familie behalten, muss der Staat erkennen, dass Angehörige geldwerte Hilfe leisten«, kommentiert Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender des Sozialverbandes SoVD, das geplante »Pflegeunterstützungsgeld«. Danach dürfen Beschäftigte im familiären (Pflege-)Notfall nicht nur wie bisher zehn Tage mit der Arbeit aussetzen. Künftig soll das Pflegeunterstützungsgeld 67 Prozent des wegfallenden Einkommens ersetzen.

In Hamburg sind etwa 47.000 Menschen pflegebedürftig, 19.000 werden von Angehörigen allein, etwa 13.500 gemeinsam von Angehörigen und ambulanten Diensten, 14.500 stationär betreut. Die Schätzungen gehen von 60.000 Pflegefällen 2030 aus. »Die Pflege zuhause belastet die Angehörigen, besonders Frauen.«, so Wicher. »Damit alte Menschen mit Pflegebedarf in Hamburg so lange wie möglich im gewohnten Umfeld leben können, brauchen auch die Angehörigen Unterstützung. Das erfordert eine bessere Beratung für Pflegende und niedrigschwellige Unterstützungsangebote. Dazu gehören besser ausgestattete Pflegestützpunkte, wie sie in den Hamburger Bezirken bestehen. ... Wenn sich der Staat zum Vorrang häuslicher Pflege bekennt, ist es nur fair, wenn er die gesellschaftliche Arbeit der Familien auch längerfristig honoriert. Versicherungsansprüche, die aus einer Pflegetätigkeit hervorgehen, sind den Ansprüchen einer Elternzeit anzugleichen.«