Artikel mit Tag fracking

Gutachten: Hat eine Zombie-Bergbaubehörde im Norden gewirkt? [UPDATE]

Durfte wohl noch nie Bergbauberechtigungen in S-H erteilen: Das LBEG im Geozentrum Hannover (Foto: Gerd Fahrenhorst)
Durfte wohl noch nie Bergbauberechtigungen in S-H erteilen: Das LBEG im Geozentrum Hannover (Foto: Gerd Fahrenhorst)
Ein guter Tag für Fracking-Gegner: Erlaubnisse und Bewilligungen für den Bergbau in Schleswig-Holstein, die seit 2006 vom Landesbergamt in Hannover/Clausthal-Zellerfeld erteilt wurden, sind möglicherweise rechtswidrig zu Stande gekommen. Dies hat das Gutachten »Oberbergamt für das Land Schleswig-Holstein« [PDF] des Wissenschaftlichen Dienstes des schleswig-holsteinischen Landestages (WiDi) herausgestellt. Zuständig nach aktueller Verordnungslage sei nicht das LBEG, sondern eine Behörde, die seit 2006 nicht mehr existiert.

Im Sommer hatten die Piraten im Kieler Landtag das Rechtsgutachten beim WiDi beauftragt. Dieser hat sich ausführlich juristisch mit der Frage beschäftigt, ob das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) kompetent ist, für das Land Schleswig-Holstein hoheitliche Entscheidungen zu treffen, und kommt zu dem Schluss:

Nach dem Wortlaut der einschlägigen Zuständigkeitsnorm ist daher fraglich, ob das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständiges Oberbergamt für Schleswig-Holstein geworden und damit zur Bearbeitung der bergrechtlichen Verfahren nach § 10 BBergG (Erteilung bergrechtlicher Erlaubnis und Bewilligung) wirksam berufen ist.


Die Piraten im Landtag, bekanntlich Fracking-Gegner, sind höchst zufrieden mit dieser Aussage: »Das ist ein Riesenerfolg für unseren Kampf gegen das wasser- und gesundheitsgefährdende Fracking«, freuen sich die Abgeordneten der Piraten Angelika Beer und Patrick Breyer über das Ergebnis. »Die Landesregierung muss jetzt ernsthaft prüfen, ob über unsere natürlichen Ressourcen und ihre Ausbeutung nicht in Schleswig-Holstein selbst entschieden werden muss. Wir Piraten fordern außerdem eine öffentliche Bekanntgabe aller Vorhaben und ein Recht der betroffenen Kreise und Bürger auf Widerspruch gegen die riskante Rohstoffförderung auf ihrem Gebiet. Im Zeitalter der Energiewende brauchen wir keine klima- und umweltschädliche Erschließung neuer fossiler Energieträger. Das ist Gift für unser Klima und für unsere Umwelt.«

Auf gut einem Fünftel der Landesfläche Schleswig-Holsteins [PDF] ist inzwischen erlaubt worden, nach Öl und Gas zu suchen, und auf mehreren Gebieten auch, gefundenes Öl und Gas zu fördern -- Fracking nicht sicher ausgeschlossen. Allein in diesem Jahr hat das LBEG mindestens 8 Bergbauberechtigungen erteilt, möglicherweise durfte es das aber gar nicht.

Etwa 4 weitere Erlaubnis- bzw. Bewilligungsverfahren sind anhängig. Diese haben »Genehmigungsreife«, so Staatssekretärin Dr. Ingrid Nestle vor 2 Wochen in einem Schreiben an die Kommunen. Nach der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens müssten diese Verfahren umgehend gestoppt werden. Das zuständige Umweltministerium war bislang für eine Stellungnahme zu der neuen Situation nicht erreichbar.

In Hamburg, wo die Frage nach der Zuständigkeit des LBEG für die Freie und Hansestadt bereits im Januar 2013 gestellt worden war, wird das neue Gutachten aus dem Norden begrüßt. Dort hat die örtliche Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg beharrlich über ihre Vertreter in der Bürgerschaft dem Senat entsprechende Fragen gestellt, nachdem die zuständige Hamburgische Bergbehörde die Frage zunächst als absurd zurückgewiesen hatte. Die Zuständigkeit des LBEG, die von der Bürgerinitiative angezweifelt wird, befindet sich in der Freien und Hansestadt noch in Klärung.

UPDATE 17:35 Uhr

Inzwischen liegt eine Stellungnahme der schleswig-holsteinischen Obersten Bergbehörde MELUR vor:

Statement des MELUR zum Fracking - Gutachten

Zur heute von den Piraten veröffentlichten Pressemittelung zum Fracking - Gutachten, sämtliche vom Landesbergbauamt (LBEG) erteilten Genehmigungen seien rechtswidrig, erklärte Energiewendeminister Robert Habeck: "Auch eine andere Behörde, wie immer sie heißen sollte, hätte genau so entscheiden müssen. Fracking muss politisch und nicht verwaltungstechnisch attackiert werden. Eine Schlupflochdiskussion über Behördenstrukturen hilft da nicht weiter. Was wir brauchen ist ein geändertes Bundesbergrecht. Die Initiative haben wir vor Monaten ergriffen - bisher ohne eine Mehrheit im Bundesrat zu finden. Da liegt der Hase im Pfeffer. Für Schleswig-Holstein werden wir über die Aufstellung von Zielen im Landesentwicklungsplan Fracking mit umwelttoxischen Stoffen für drei Jahre aus eigener Kraft verhindern, danach brauchen wir eine bundesgesetzliche Regelung. Die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes über die Rechtswidrigkeit der bisherigen Bescheide teilen wir nicht, weil nach unserer Auffassung das LBEG Rechtsnachfolger der früheren Bergbehörden ist. Ohnehin dürfen Bescheide des LBEG nur nach vorheriger Prüfung unseres Hauses erfolgen."

Hintergrund:
Die bestehende Zuständigkeitsregelung besteht bereits seit 1989. Das aktuelle Verwaltungsabkommen zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein aus 2008, welches die Zusammenarbeit in diesem Bereich regelt, hat diese Zusammenarbeit letztmalig bestätigt.
Die Kritik an der bestehenden Zuständigkeitsverordnung ist nicht neu. Im Zuge der allgemeinen Rechtspflege seitens des MELUR ist ohnehin geplant, dass die Zuständigkeitsverordnung neu gefasst wird.
Für bereits abgeschlossene Verfahren hat das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes keine Folgen, da die Bescheide des LBEG bestandskräftig sind.


Ganz offensichtlich stellt sich das MELUR auf den Standpunkt, dass das Gutachten keinen Einfluss auf die Genehmigungspraxis -- durch welche Bergbehörde auch immer -- hat. Stattdessen wird der aufgedeckte Mangel heruntergespielt und Reparaturmaßnahmen angekündigt, als handele es sich um einen nicht weiter wichtigen Defekt. Im MELUR ist man sehr bemüht, von dem Eklat abzulenken, den das Gutachten ausgelöst hat, indem eine politische Lösung als Allheilmittel für -- gelinde gesagt -- schlampigen Umgang mit Recht und Gesetz beschworen wird.

Fracking: Welche Strategie verfolgt das MELUR?

Hamburgs Wassereinzugsgebiete, zunehmend überlagert von Fracking-Erlaubnisfeldern
Hamburgs Wassereinzugsgebiete, zunehmend überlagert von Fracking-Erlaubnisfeldern
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine umfangreiche Anfrage der Piratenpartei zum Fracking beantwortet [PDF]. Demnach sollen Anträge für Öl- und Gassuche im Land zukünftig ein bisschen transparenter gehandhabt werden und der Schutz des Wassers ein bisschen mehr in den Fokus rücken, bestehendes Recht soll ein bisschen besser ausgeschöpft werden. Damit ist die Debatte ums Fracking ein kleines Bisschen voran gekommen, denn nun wird die Position des zuständigen Energiewendeministeriums MELUR etwas klarer. Eine echte Annäherung an das im Koalitionsvertrag kategorisch propagierte Fracking-Verbot -- »Wir lehnen Fracking ab« -- sehen Kritiker darin allerdings nicht: Die vermeintlichen »Zugeständnisse« seien Gummiaussagen und letztendlich werde dem verfahrensführenden Landesbergamt weiterhin freie Hand gelassen -- und dessen Praxis ist bekanntlich eher industriefreundlich als umweltbewusst.

In Hamburg wird das Geschehen im nördlichen Nachbarland mit Argusaugen beobachtet, denn dessen potenzielle Fracking-Gebiete überdecken Hamburgs Wassereinzugsgebiete großflächig -- wie z.B. das Aufsuchungsgebiet Schwarzenbek, in dem der größte Teil des Einzugsgebiets des Wasserwerks Curslack liegt, das u.a. das Hamburger Zentrum mit trinkbarem Wasser versorgt.

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Neue Löcher in Niedersachsen bohren [Update]

Acker/Gasbohrplatz in Niedersachsen
Die Gerste durfte noch wachsen, dann wurde aus dem Acker eine Industrielandschaft: Bei Odeweg (Lk. Verden/Aller) im Juli 2013 und sechs Wochen später.
Wie erst vor Kurzem bekannt wurde, sollen schon bald noch mehr Löcher in den niedersächsischen Untergrund gebohrt werden. In Odeweg, Landkreis Verden/Aller, lässt die RWE Dea seit wenigen Tagen einen neuen Betriebsplatz herrichten und im Bewillligungsfeld »Volkensen« bei Sothel, Landkreis Rotenburg/Wümme, soll es nach dem Willen der prd energy GmbH auch bald losgehen: In Odeweg soll die horizontal abgelenkte Bohrung »Weißenmoor Z2« bis 5000 Meter niedergebracht, bei Sothel das ehemals aufgelassene Ölfeld »Volkensen« in rund 2000 Metern Tiefe über einen Sammelbohrplatz mit vier, ebenfalls abgelenkten Bohrungen weiter erschlossen werden.

Bewilligungsfeld Volkensen bei Sothel, Landkreis Rotenburg/Wümme
Horizontalbohrung bedeutet kein Fracking (prd)Die prd energy GmbH informierte Ende August bei einer Bürger-Informationsveranstaltung. Eine Sammelbohrung mit vier abgelenkten Bohrungen (»multipad«) auf einem umweltfreundlich konstruierten Betriebsplatz ist hier bei Sothel vorgesehen (Details [PDF, 1,9 MB]). Um der bekannten Angst der Bevölkerung vor Fracking von vornherein zu begegnen, gab die Firma bei der Veranstaltung an, dass Fracking nicht geplant sei. Sie begründete das mit dem einfachen Merksatz: »Horizontalbohrung bedeutet kein Fracking«

Bereits 2011 hatte die Firma die Bewilligung erhalten, die sie zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet Volkensen berechtigt. Eigentlich hat die Firma die Zulassung der Bohrung für das vierte Quartal 2013 erwartet. Doch möglicherweise könnte sich der Beginn des Projektes verzögern. Wie prd auf Nachfrage mitteilte, feilt die Firma zurzeit noch zusammen mit der Genehmigungsbehörde am Wortlaut der zu stellenden Zulassungsanträge. Ein Mitarbeiter der Firma schüttelte den Kopf: »Das LBEG verlangt da zum Teil Dinge, da fragt man sich schon, auf welcher Rechtsgrundlage das basiert.« In ein bis zwei Wochen sollen die Anträge dann zur Zulassung eingereicht werden und der Kreis Rotenburg/W., der Landrat und die betroffenen Gemeinden im großen Beteiligungsverfahren an den notwendigen Zulassungen mitwirken, wie Anja Scholz, mit dem Projekt Volkensen betraute Mitarbeiterin der prd in Berlin, berichtete. Ob die nötigen Zulassungen dann noch in diesem Jahr erwartet werden können, vermochte Frau Scholz nicht zu sagen. »Das liegt allein in der Hand der deutschen Behörden. Klar ist, dass wir nur mit den entsprechenden Genehmigungen mit den Arbeiten beginnen werden.«, sagte sie dem VIERLAENDER.

Update: Das verfahrensführende Landesbergamt (LBEG) hat nun auch geantwortet:
»Für das Gebiet des aktuellen Bewilligungsfeldes Volkensen wurde der prd Energy GmbH keine Aufsuchungserlaubnis erteilt. Die prd Energy GmbH beabsichtigt, die Erdölförderung aus einer bereits bekannten Erdöllagerstätte aufzunehmen. Daher konnte das Unternehmen die Erdöllagerstätte nach Lage und Tiefe in einem Lageriss ohne Aufsuchungstätigkeiten genau angeben. Üblicherweise sind Aufsuchungstätigkeiten notwendig, um diese Angaben zu ermitteln. In diesem Fall konnte eine Bewilligung zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen auch ohne vorlaufende Aufsuchungserlaubnis erteilt werden, da Versagungsgründe nach §§ 11 und 12 des Bundesberggesetzes (BbergG) nicht gegeben waren. Die Bewilligung "Volkensen" wurde mit Datum vom 25.10.2011 für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2014 erteilt.« (Andreas Beuge, Sprecher des LBEG, am 13.09.2013; meine Hervorhebung)

So bleibt z.B. offen, ob und wie die Gewinnbarkeit des vermuteten Erdöl aus der Lagerstätte nachgewiesen wurde. Offen bleibt auch, wie die erforderliche Prüfung des Bewilligungsantrages hinsichtlich möglicher Versagensgründe, z.B. aus hinsichtlich Gewässer- und Naturschutz oder auch vorhandener Altlasten wie der Bohrschlammgrube bei Sothel, stattgefunden hat. Unklar ist weiterhin, ob alle zu beteiligenden Behörden wie z.B. die betroffenen Gemeinden angemessen zu Wort kommen konnten.

Herr Beuge bestätigt, dass für die Bohrung noch kein Antrag auf Betriebsplanzulassung vorliege: »Derzeit liegt dem LBEG noch kein prüffähiger Betriebsplanantrag für die Wiedererschließungsbohrungen Volkensen 9 vor, deshalb kann die Frage nach einem möglichen Zulassungszeitpunkt nicht beantwortet werden.«

Bohrung »Weißenmoor Z2« bei Odeweg, Landkreis Verden/Aller
Wesentlich weiter ist man da einige Kilometer weiter südlich, im Gasfeld »Nordhannover«, in dem die Pools Bötersen, Hemsbünde und Weißenmoor zusammengefasst sind. Hier will die RWE Dea gut einen Kilometer südlich der existierenden Förderbohrung »Weißenmoor Z1« die Bohrung »Weißenmoor Z2« niederbringen. Planmäßig soll diese Bohrung im 2. Quartal 2014 getestet werden und in Betrieb gehen. Im Mai hatte die Firma in einer Bürgerinformationsveranstaltung über dieses Vorhaben informiert [PDF]. Ob auch diese neue Bohrung "gefrackt" werden soll wie die bestehende Nachbarbohrung (mind. 2 Fracs am 1. Mai 2008 und am 1. April 2010 [PDF]) und ob es Interferenzen mit der nahegelegenen Verpressbohrung Wittorf Z1 oder dem nahegelegenen Wasserschutzgebiet geben könnte, ist nicht bekannt.

Es folgen einige aktuelle Aufnahmen von zukünftigen Betriebsplatz »Weißenmoor Z2«:

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Grapenmühlen: Fragen und Antworten zur Giftwasserverklappung in der Bohrung Wittorf Z1

Verpressbohrung Wittorf Z1, ausgekoffertes Areal
Wittorf Z1: Ausgelaufende Giftbrühe (Ende Mai 2013) verstärkt die Zweifel an der Zulässigkeit der Verpressung von Abwässern aus der Gasförderung.
Die Verpressbohrung Wittorf Z1 bei Grapenmühlen, Stadt Visselhövede, Landkreis Rotenburg/Wümme, ist eine der prominentesten der rund 40 Bohrungen, in denen die Gas- und Ölindustrie ihre giftigen Abwässer verklappt. Der letzte gravierende »Zwischenfall« an dieser Bohrung Ende Mai des Jahres hat die Öffentlichkeit erneut aufgeschreckt.

Viele Fragen zu Wittorf im Speziellen und zur Entsorgungspraxis im Allgemeinen wurden daraufhin gestellt und früher oder später auch beantwortet. Dass das zuständige Landesbergamt die Entsorgung von giftigem Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung ins Erdreich neu bewerten will und dass die technisch durchaus mögliche Reinigung des Abwassers nicht Stand der Technik sei, fand Johannes Heeg von der Wümme-Zeitung heraus. Jürgen Schulz vom Sprecherrat der Initiative »Kein Fracking in der Heide« ermittelte unter anderem das Ausmaß der Verpresserei in Wittorf Z1.

Frühere Produktionsbohrung für Erdgas, jetzt Verpressstelle für Abwässer aus der Gasproduktion: Wittorf Z1 (Quelle: LBEG)
Frühere Produktionsbohrung für Erdgas, jetzt Verpressstelle für Abwässer aus der Gasproduktion: Wittorf Z1 (Quelle: LBEG)
Von 667.468 Kubikmetern verpressten Abwassers ist da die Rede, das bis Ende 2012 in dieser Bohrung verklappt wurde. Ein Ende der Verpressung oder eine Höchstmenge sei nicht festgelegt, berichtet Schulz. Derek Mösche, Pressesprecher der Betreiberin RWE Dea, teilte am 13. Mai 2013 mit: »Kumulativ sind durch die Wittorf Z1 bis zum 31.03.2013 672.422,6 m³ Lagerstättenwasser in den Kalkarenit eingebracht worden.« Bei diesen Größenordnungen spielt es keine Rolle, wenn das LBEG einen etwas älteren Stand kommuniziert.

Wo das LBEG aber gar nicht auf Stand ist, ist die jährlich zugelassene Verpressmenge. Dazu berichtet Mösche, ebenfalls am 13.05.2013: »Das jährlich zugelassene Einpressvolumen von 40.000 m³ wurde am 22.01.2002 nach Prüfung gem. §§55 und 56 des Bundesberggesetzes - BBergG und unter Beteiligung des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung (NLfB) mit dem Aktenzeichen 30/01/II-Prie-6145 B Erdgas als Sonderbetriebsplan durch das LBEG zugelassen. Die Erfassung der Versenkmengen erfolgt über eine Betriebsmessung, die täglich protokolliert und in einen Tagesbericht (IBIS) übertragen wird. Außerdem finden Befahrungen durch die Aufsichtsbehörde LBEG statt. Die DNV Zertifizierungs und Umweltgutachter GmbH hat im Rahmen eines externen Audits außerdem bescheinigt, dass die internationalen Standards OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 9001 eingehalten werden.«

Betrachtet man die Mengen, die in den Jahren 2011 und 2012 laut LBEG in Wittorf verklappt wurden, dann möchte man gleich nachfragen, wie verbindlich die festgeschriebene Maximalmenge von 40.000 m³/Jahr gemeint ist, denn in beiden Jahren wurde diese Menge um mehrere Tausend Kubikmeter überschritten.

Im Lichte dieser Ungenauigkeit sind andere Aussagen und Zusicherungen von Betreibern und Behörden alles andere als vertrauenerweckend. »Wie aus geologischer und bergbaulicher Erkundung bekannt und durch unabhängige Gutachten bestätigt, sind die oberflächennahen Grundwasserleiter von den in einer Tiefe zwischen 1.000 und 1.500 Meter liegenden aufnehmenden Schichten durch mehrere hundert Meter mächtige Tertiäre Tone und Tonmergelschichten voneinander getrennt. Diese dichten und undurchlässigen Tonschichten bilden eine hydraulische Barriere, die einen Austausch von Wässern zwischen den Horizonten verhindert.« (Mösche, RWE Dea, 13.05.2013) Zwischen Verpresstiefe von knapp 1000 Metern und der Sohle des Trinkwassergewinnungsgebietes »Rotenburger Rinne« liegen grade mal rund 600 Meter Gestein, das von Störungen durchzogen ist und auch schon einige Male von Erdbeben geschüttelt wurde.

Äußerst besorgniserregend finden das Wasserversorger und Anwohner. Sie kennen die zwei Bohrungen Wittorf Z1, Ende der 1970er nahe einer Bruchzone und direkt im Quellgebiet des Grapenmühlenbachs abgeteuft, ganz genau. Die erste Bohrung war in erheblicher Tiefe fehlgeschlagen, wobei ein Teil des Bohrgestänges im Untergrund verbleiben musste. Die zweite, heute als Verpressstelle dienende Bohrung dicht daneben stieß in rund 2000 Metern Tiefe auf ein Solevorkommen: Die 80° C heiße Sole schoss unkontrolliert aus dem Bohrloch heraus. Aufgrund des hohen Schwefelgehaltes im Untergrund war die Bohrmannschaft mit Schwefelschutzausrüstung ausgestattet, der Bohrmeister hatte einen gasdichten Container »und machte sich große Sorgen wegen eines möglichen Schwefelgasausbruches«, wie ein Zeitzeuge berichtete.

Diese Bohrung war aber nur wenige Monate produktiv. Ein neuer Bohrturm wurde errichtet und es wurde weitergebohrt, dann auch in horizontaler Ablenkung in südlicher Richtung. In dieser Horizontalbohrung wurde gefrackt, »mit frisch aus USA importierten Pumpen, die über 1000 bar erreichen konnten. Der Frackingvorgang, dem man heute kritisch gegenübersteht, war damals nur imponierend.«, wie ein Anwohner berichtet. Wann die Erdgasproduktion hier aufhörte, ist nicht bekannt. 1994, als mehr Raum für die unterirdische Verklappung der flüssigen Abfälle aus der wachsenden Gasförderung benötigt wurde, wurde Wittorf Z1 teilverfüllt und 1995 zur Versenkbohrung umgewidmet. Die bisher verpresste Menge ist nun bekannt; unbekannt ist das Verhalten der Brühe im Untergrund - eine Zeitbombe, wie viele fürchten. In den Bächen in und um Wittorf blubbert es derweil, Ursache unbekannt.


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Aufruf: Hamburger Frackinggegner gehen auf die Straße

Wagen der Bergedorfer anti-Fracking-Initiative am 1. Mai
Wagen der Bergedorfer anti-Fracking-Initiative am 1. Mai
Wegen der drohenden Vergiftung des Hamburger Trinkwassers alarmiert die Bürgerinitiative »FrackingFreies Hamburg« alle Hamburgerinnen und Hamburger mit einer Demonstration in der Hamburger Innenstadt. Am 31. August 2013, dem bundesweiten anti-Fracking-Tag, organisiert die BI einen Demonstrationszug und eine Kundgebung im Umfeld des Rathauses. Unterstützt von Vereinen, Verbänden und Parteien sowie Treckergespannen vom TOCH (Traktoren-Oldtimer-Club Hamburg e.V.) wird die BI auf die aktuellen Frackingpläne des Senats aufmerksam machen und über die drohende Gefahr der Trinkwasserverseuchung informieren.

Jede Hamburgerin und jeder Hamburg ist betroffen, wenn Fracking in und um Hamburg eingesetzt wird, um den letzten Rest Öl und Gas aus dem Untergrund zu pressen. Fracking ist die umstrittene, gefährliche Bergbaumethode, deren Folgen langfristig und unkontrollierbar Wasser, Umwelt und Gesundheit gefährden. Im Hinblick auf die Bundestagswahl lautet das Motto der Aktion »Keine Stimme fürs Fracking – Für sauberes Trinkwasser in Hamburg und anderswo!«

In der Freien und Hansestadt Hamburg hat ExxonMobil kürzlich eine sog. Aufsuchungserlaubnis für Erdöl/Erdgas erhalten. Die Anwendung des trinkwassergefährdenden Fracking im Hamburger Untergrund ist damit in greifbare Nähe gerückt, das Hamburger Trinkwasser unmittelbar bedroht. Fracking ist die gefährliche Bergbaumethode, deren akuten und langfristigen Folgen für Umwelt, Wasser und Gesundheit nicht kontrollierbar sind.
Bundesweit haben sich mit der Hamburger anti-Fracking-Initiative über 55 Bürgerinitiativen auf die Forderung nach einem sofortigen, ausnahmslosen Verbot sämtlicher Formen von Fracking verständigt. Außerdem fordern sie das konsequente Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.

Die Forderungen der deutschen anti-Fracking-Initiativen sind in der »Korbacher Resolution« zusammengefasst:
  • Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird
  • Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
  • Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwasser.
  • Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.
  • Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.


Der Demonstrationszug startet am 31.08.2013 um 13:00 Uhr am Hachmannplatz nahe dem Hamburger Hauptbahnhof. Die Demonstrationsroute verläuft über Kirchenallee, Mönckebergstraße, Bergstraße, Speersort, Steinstraße zurück zum Hachmannplatz. Zwischendurch findet auf dem Gerhard-Hauptmann-Platz eine Kundgebung statt.

»Gemeinschädliche Einwirkungen sind nicht zu erwarten«

Hamburger Rathaus, verzerrt
Hamburger Rathaus, verzerrt (n. e. Foto vom Honigschlecker)
Hamburg, 23. August 2013 | »Mit uns soll es kein Fracking in Hamburg geben«, lautet die Botschaft, die Umweltsenatorin Jutta Blankau, SPD, gestern erneut bekräftigte. In der Senatsbefragung, die der Umweltausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft gestern zum Thema »Fracking in Hamburg« durchgeführt hat, erläuterte sie geduldig ein weiteres Mal, dass mit der Aufsuchungserlaubnis Vierlande lediglich die Auswertung von Daten erlaubt sei. »Die Erlaubnis konnte nicht versagt werden, weil eine Datenanalyse keine Schäden verursachen kann.«, folgerte Blankau und zeigte damit gravierende Kenntnislücken der herrschenden Rechtslage.

»Es wird auf Hamburger Boden kein Fracking geben.«, setzte sie dem Protest entgegen, der auch in Hamburg wächst. Etwaige umwelt- und trinkwasserbezogene Bedenken würden dann später im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren betrachtet, ließ Blankau ihren bergrechtlichen Berater Klaus Söntgerath ausführen. Seien gemeinschädliche Auswirkungen zu erwarten, dann werde der beantragte Betriebplan nicht zugelassen, sagte Söntgerath.

Auch Dr. Günner als Vertreter der Hamburger Wasserwerke (HWW) hatte beruhigende Worte für die Ohren der Abgeordneten. Er präsentierte die Position der HWW zum Fracking vor Ort: Fracking auf Hamburger Staatsgebiet wird aus Gewässerschutzgründen in Trinkwasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten abgelehnt. Für den Einsatz der Technik Fracking stünden in Deutschland außerhalb von Gebieten zur Trinkwassergewinnung geeignete Regionen zur Verfügung, sagte Günner. Er projezierte eine Karte der Metropolregion Hamburg, auf der diese Gebiete sowie schon erteilte Aufsuchungsfelder aufgetragen waren: Die Schutz- und Aufsuchungsgebiete überlappen sich großflächig, die Unmöglichkeit, dort zu fracken, ist augenscheinlich. Wäre auf der Karte nicht das Aufsuchungsgebiet Schwarzenbek vergessen worden, wäre die Botschaft noch deutlicher gewesen: Dort befindet sich der überwiegende Teil des Einzugsgebietes des Wasserwerks Curslack, das über 20 Prozent des Hamburger Trinkwassers liefert.

Die Abgeordneten hatten viele Fragen, waren aber auch nach der Expertenanhörung vom 08.08.2013 (Wortprotokoll [PDF]) noch nicht ausreichend firm und vom exotischen Bergrecht überfordert und erkannten die Tragweite der schon gefällten Entscheidungen offenbar nicht. Sie schienen auf den Schein von Sicherheit hereinzufallen, den die Senatsvertreter ihnen suggerierten und stellten viele Fragen nach kritischen Punkten nicht oder nur zaghaft, ohne nachzuhaken, obwohl Fachleute aus der Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg ihnen einen ganzen Katalog kritischer Fragen zur Verfügung gestellt hatten.

So unterblieb beispielsweise die Klärung der Frage, warum die nach weitgehend einhelliger Auffassung namhafter Juristen zwingend notwendige Prüfung der Versagensgründe gem. § 11 Nr. 10 - Versagungsgründe aus öffentlichen Interesse bei der Erteilung der Aufsuchungserlaubnis unterblieben ist und ob die Aufsuchungserlaubnis damit rechtswidrig erteilt worden sei. Bemerkenswert waren die Erklärungsversuche der Spezialisten in Blankaus Stab, dem schon erwähnten Klaus Söntgerath vom Landesbergamt in Hannover und dem Juristen Andreas Richter aus der Wirtschaftsbehörde: Die naturschutz- und gewässerschutzfachlichen Bedenken der BSU seien erst im Zulassungsverfahren für Betriebspläne zu berücksichtigen und zwar gemäß § 55 Nr. 1 bis 9 BBergG, und zwar insbesondere die Nr. 9: Die Zulassung des Betriebsplans ist zu erteilen, wenn »gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung nicht zu erwarten sind«. Die bekannten Gründe, diese Zulassung nicht zu erteilen, kämen dann zum Zuge, so die beiden Experten. Dass Exxon die Aufsuchung trotzdem beantragt hat, obwohl doch demnach klar sei, dass eine Aufsuchung oder Gewinnung faktisch ausgeschlossen sei, leuchtete den Abgeordneten nicht ein. Blankaus und Richters bestechende Antwort: Die Stellungnahme der BSU enthalte im Wesentlichen Risikohinweise. Der Firma sei das Risiko bekannt, wenn sie hier trotzdem investierten, dann sei das ihre Sache.

Die drei seit dem Frühjahr anhängigen Anträge zum Fracking wurden in dieser Sitzung nicht beschlossen. Die Linke. fordert einen Erkundungsstopp, die Grünen ein Fracking-Moratorium und die CDU will die Aufsuchungerlaubnis kritisch begleiten. Dr. Monika Schaal, SPD, machte zum Abschluss der Senatsbefragung den Vorschlag, daraus ein gemeinsames, fraktionsübergreifendes Petitum zu formulieren.

Unabhängig vom Umweltausschuss und schon drei Tage vor der Senatsbefragung hat Dennis Gladiator, CDU, die Frage nach der »Sachgerechten Prüfung des Versagungsgrundes des § 11 Nummer 10 des Bundesberggesetzes (BBergG)« mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage dem Senat gestellt. Die Antwort sollte binnen 7 Tagen vorgelegt werden.

Die um den Erhalt ihres Trinkwassers und ihrer intakten Umwelt besorgten Bürgerinnen und Bürger trauen dem trügerischen Frieden nicht. Unter dem Motto »Keine Stimme für Fracking« kündigen sie eine Demonstration in Rathausnähe am bundesweiten Anti-Fracking-Tag an.

Bis jetzt konnte kein deutscher Politiker den Bürgern versprechen, dass es in Deutschland nicht auch zu Zuständen kommen kann, wie sie aktuell in England herrschen. Davor haben die Menschen Angst:
Großbritannien: Fracking? Nein, danke! Ein Dorf geht gegen Regierungspläne auf die Barrikaden
[Text] [Mitschnitt]

CCS, EOR und ein dänischer Datenschutzverstoß

Vorgesehene Fläche (rot) für CCS-/EOR-Konzessionen in der dänischen Nordsee westlich der Länge 6° 15'
Vorgesehene Fläche (rot) für CCS-/EOR-Konzessionen in der dänischen Nordsee westlich der Länge 6° 15' O
Wenn es nach dem Willen der dänischen Krone geht, dann werden demnächst Konzessionen zur Verpressung von CO2 und zur »Enhanced Oil Recovery (EOR)« in der Nordsee vergeben. Die dänische Energiebehörde Energistyrelsen treibt das Verfahren voran und hat vorgestern, 19.08.2013, die Auslegungsphase der Strategischen Umweltprüfung annonciert. Dazu hat sie die »Zusammenfassende Erklärung« zur »STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG IN VERBINDUNG MIT AUSSCHREIBUNGEN IM GEBIET WESTLICH VON 6° 15’ O IM DÄNISCHEN SEKTOR DER NORDSEE ZUR EXPLORATION UND FÖRDERUNG VON ÖL UND GAS, UND AUSSCHREIBUNGEN FÜR GENEHMIGUNGEN ZUR INJEKTION VON CO2 IN VORHANDENE ÖLFELDER ZU EOR-ZWECKEN« vorgestellt. Umweltschützer sind alarmiert und monieren zudem die knappe Einwendungsfrist, die am 16. September 2013 enden soll.

Aus den Unterlagen, die nun in Kiel und in Husum öffentlich ausliegen, geht hervor, dass mittels Verpressung von CO2 (CCS; Carbon Capture and Storage) die Ausbeute aus fast ausgeförderten Erdgas- und Erdöllagerstätten in der Nordsee erhöht werden soll. So protestiert die »Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager« in aller Deutlichkeit gegen das Vorhaben und kündigt an, sich mit einer Protestnote an das dänische Umweltministerium zu wenden. Pressesprecher Dr. Reinhard Knof von der BI: »Jeder Bürger kann gegen das Vorhaben Einwendungen einreichen. Nach Beginn der Auslegefrist am 17. August wird die Bürgerinitiative das Vorhaben begutachten und ab Anfang September einen Vordruck für Einwendungen zum Herunterladen auf ihrer Homepage anbieten.«

Knof, der sich seit mehreren Jahren aktiv gegen die geplanten CO2-Endlager in der Nordsee und anderswo einsetzt, weiter: »Durch die Verbrennung des zusätzlich geförderten Öles werden pro injizierter Tonne CO2 letztlich 3,7 bis 4,7 Tonnen emittiert und damit die CO2-Emissionen weiter erhöht.« Er kennt das Erdgas-Leck in der Nordsee und weiß: »Wissenschaftler warnen vor Blowouts (explosionsartiges Freiwerden von Kohlendioxid), wie sie in der Nordsee bei der Suche nach Erdgas bereits häufiger vorgekommen sind, so Anfang des Jahres 2012 durch die Firma Total sowie ein weiterer vor Schottland vor über 20 Jahren, der bis heute nicht unter Kontrolle gebracht werden konnte. Wenn die Kavernen nicht dichthalten, könnte dies einen schnellen Anstieg des Meeresspiegels und eine umfassende Versauerung der Meere mit katastrophalen Auswirkungen für das Leben im Meer zur Folge haben.
Schwachpunkte sind z. B. die Bohrlöcher, für die noch immer kein CO2-stabiler Zement bzw. Verschluss gefunden wurde. Erhöht wird die Gefahr möglicher Leckagen und Blowouts durch Erdbeben, wie sie gerade erst am 6.8.2012 mit einer Stärke von 4,4 im Kattegat und Anfang des Jahres mit einer Stärke von 4,7 ebenfalls entlang der Thorquistzone auftraten. Diese regelmäßig auftretenden Erschütterungen sind bis nach Norddeutschland zu spüren. Auch in Niedersachsen gab es 2004 ein Erdbeben der Stärke 4,5 auf der Richterskala. Sichere CO2-Speicher können unter diesen Bedingungen nicht betrieben werden, schon gar nicht für Jahrhunderte.«

»Datenpanne« in Dänemark
Bereits 2012 hatten weit über 800 besorgte Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland Einspruch gegen die dänischen Pläne erhoben, die auch Deutschland bedrohen. Die Version der oben genannten »Zusammenfassenden Erklärung«, die die dänische Energiebehörde für jedermann zugänglich im Internet veröffentlicht hat, führt über 800 Einwender von 2012 mit Klarnamen und Meldeadressen auf - nach europäischem und nach deutschem Datenschutzrecht ein eklatanter Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung. »Die Bewegung der Energiewendebürger erfährt derzeit eine nicht hinnehmbare Mißachtung ihrer informellen Selbstbestimmung, die hierzulande übrigens mit Verfassungsrang Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt ist.«, wie ein Betroffener aus Brandenburg anmerkte. Die Schleswig-Holsteinische Umweltbehörde will nach Auskunft seiner Pressesprecherin Nicola Kabel die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung dieser sensiblen Daten im Internet mit der dänischen Behörde klären. Vom LBEG als ebenfalls beteiligter Bergbehörde Schleswig-Holsteins konnte noch keine Information zu diesem Fall eingeholt werden.

ccs