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Leben wie die Wikinger

5 Jungs mit Pfeil und Bogen, im Wald. (C) Haus Warwisch
5 Jungs mit Pfeil und Bogen, im Wald von Marxen. (C) Haus Warwisch
In den Hamburger Märzferien, vom 9. bis 14. März 2014, veranstaltet das Haus Warwisch wieder ein Wikingerlager in Marxen in der Nordheide. Teilnehmen können Mädchen und Jungen zwischen 11 und 14 Jahren.

Stefan Thomsen, Leiter des Haus Warwisch: »Wir werden von Sonntag bis Freitag unser „Wikingerlager“ in einem urigen einfachen Haus (unserem „Langhaus“) im Wald bei Marxen unser Lager aufschlagen. Ohne Strom und ohne fließendes Wasser. Wir werden uns selbst verpflegen und uns mit vielen spannenden Dingen aus dem Alltag der Wikinger beschäftigen.
Wasser holen wir aus dem nahe gelegenen Brunnen, Holz für den Ofen und zum Heizen gibt’s im Wald, und bei Verpflegung und bei der Zubereitung orientieren wir uns an den Möglichkeiten der damaligen Zeit. Die Verpflegung werden wir zwar nicht mit dem (Lang)Bogen erlegen – trotzdem wird auch Bogenschießen neben Spielen und kleinen handwerklichen Tätigkeiten zum Lagerprogramm gehören. Wenn du Lust hast, einmal eine Zeitreise in das „einfaches Leben“ ohne Strom und Technik auszuprobieren, Feuerholz zu sägen und zu hacken, Wasser aus dem Brunnen zu schöpfen, über dem Lagerfeuer zu kochen und im März den Tag über draußen zu sein und abends in der gemütlichen Hütte bei Kerzenschein mit anderen zu klönen, spielen und Geschichten zu spinnen ..., dann melde Dich ganz schnell an.«

Kosten € 160,00 inkl. Programm, Verpflegung und Unterkunft, bei eigener Anreise.
Anmeldung und weitere Informationen ab sofort telefonisch unter 040 723 04 58 oder per E-Mail unter ferien{at}hauswarwisch.de.

Neue Überschwemmungsgebiete in den Vier- und Marschlanden

Binnenhochwasser an der Brookwetterung/Horster Damm
Binnenhochwasser an der Brookwetterung/Horster Damm
6 Überschwemmungsgebiete (ÜSG) wurden in den Jahren 1966 bis 1988 in Hamburg bereits festgesetzt. Jetzt müssen, dem Klimawandel und dem zugenommenen Hochwasserrisiko geschuldet, 11 weitere festgesetzt werden, und zwar binnendeichs (nicht im Bereich der Tideelbe). 3 davon sind im Bezirk Bergedorf, in den Bereichen obere Dove-Elbe, Gose-Elbe und Knoll-Graben/Brookwetterung vorgesehen; die restlichen 7 in 4 weiteren Hamburgischen Bezirken an den Wasserläufen der Ammersbek, Berner Au, Este, Falkengraben, Kollau, Lottbek, Osterbek und Tarpenbek.

Planung von Gegenmaßnahmen seit 11 Jahren
Ausgelöst durch die katastrophale Flut 2002 in Mitteleuropa hat die EU die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) [PDF] erarbeitet und 2007 erlassen. Demnach sind alle EU-Staaten verpflichtet, ÜSG festzulegen. »Die EG-Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken legt ein EU-weit einheitliches uns koordinietes Vorgehen im Bereich des Hochwasserrisikomanagements fest. Die Richtlinie ist in drei aufeinander aufbauende Teilbereiche untergliedert. Sie sieht neben einer vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011 die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis Ende 2013 vor, in denen Ereignisse mit mittlerer Wahrscheinlichkeit und Extremereignisse berücksichtigt werden sollen. Darauf aufbauend soll bis Ende 2015 die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen erfolgen.« (Sossidi, Gönnert, Ackermann (2010) [PDF]).

Die ÜSG unterliegen besonderem Schutz, z.B. darf in ihnen nicht gebaut, kein Gehölz gepflanzt und keine Veränderung der Geländeoberfläche vorgenommen werden. Bestehende Bebauung hat Bestandsschutz. In Hamburg gilt als rechtliche Grundlage neben der HWRM-RL und dem Wasserhaushaltsgesetz das Hamburgische Wassergesetz, welches Hamburg-spezifische Vorschriften macht.

Verfahren in Hamburg
Die endgültige Festlegung der neuen ÜSG soll Ende 2014 per Verordnungen besiegelt werden. Darin sollen die Stellungnahmen (Einwendungen) von Betroffenen berücksichtigt werden, die im März 2014 mit Karten im Maßstab 1:1000 (Grundeigentümer) bzw. Planauslegung in allen 5 betroffenen Bezirken am Verfahren beteiligt werden, berichtete Wolfgang Meier, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft bei der BSU, am 19. November 2013 im Vier- und Marschländer Regionalausschuss (RgA). Die Landesbehörde für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) werden voraussichtlich bis April 2014 die entsprechenden Flächen »vorläufig gesichert« haben, so Meier weiter. Im zweiten Halbjahr soll die Bürgerschaft die Festsetzung der ÜSG beschließen und bis Ende 2014 sollen die ÜSG dann per Verordnung förmlich festgesetzt sein.

Für die morgige Sitzung des RgA hat die LSBG den Bezirken und Abgeordneten umfangreiches Material vorgelegt, unter anderem Karten, aus denen der aktuelle räumliche Planungsstand hervorgeht, und die Textentwürfe für die Senatsdrucksache und die Festsetzungsverordnungen.

Von der SPD-Fraktion im RgA liegt bereits eine Stellungnahme vor. Aufgrund der Entwurfstexte für die Verordnungen haben die Abgeordneten Fragen. Weiterhin haben sie Klärungsbedarf hinsichtlich der in einem anderen Wasserbau-Projekt geplanten Schöpfwerke zur Binnenentwässerung, da »Diese geplanten Maßnahmen des Landesbetriebs ... eine Überschwemmung verhindern [sollen]. Warum wurde dieses bei der Ausweisung der Überschwemmungsgebiete nicht berücksichtigt, zumal anzunehmen ist, dass dadurch die Ausweisung dieser Gebiete unter Umständen wesentlich kleiner sein oder ganz wegfallen könnte?«


s. a. Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten [PDF]
Drucksache 18/7503, Schriftliche Kleine Anfrage, 04.12.2007 von Dr. Monika Schaal (SPD)

Oben pfui, unten pfui: Sondermüll in alte Bohrlöcher verklappen

Bohrlochskopf der Verpressbohrung Wittorf Z1 auf nicht-versiegeltem Boden.
Bohrlochskopf der Verpressbohrung Wittorf Z1 auf nicht-versiegeltem Boden.
Endlich kommt die unterirdische Sondermüllverklappung der Öl- und Gasbohrindustrie auf den Tisch! Der Arbeitskreis des Landkreises Rotenburg/Wümme hat am 11.12.2013 zum zweiten Mal getagt und laut einem Bericht in der Rotenburger Rundschau am nächsten Tag kam Ungeheuerliches ans Licht:
»Aus unserer Sicht ist die aktuelle Variante sicher und wäre nach wie vor die beste Lösung, weil man nicht so tief bohren muss und keine weiten Anfahrtswege hat.«, habe Dr. Nicolai Delling von RWE Dea in der Sitzung gesagt. Übersetzt heißt das, die Industrie hat bisher die billigste Variante der Entsorgung praktiziert, ohne sich einen Deut darum zu kümmern, welche Folgen akut und langfristig auftreten könnten und welchen Gefahren sie die Wasserversorgung der Bevölkerung aussetzen.

Die zuständige Bergbehörde (LBEG) hatte dies alles zugelassen. Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne zu prüfen, ob wasser- und abfallrechtliche Erlaubnisse für eine derartige Sondermüllentsorgung erforderlich sind. Seit August 2011 sei das LBEG verpflichtet, zu prüfen, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis für eine neue Verpressbohrung erforderlich sei, so antwortete 2012 der als Fachaufsicht zuständige Minister Bode auf die Frage des jetzigen Umweltministers Wenzel. Damit erweckte Bode den Anschein, es habe vorher keine wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften gegeben, die bereits damals zu beachten waren.

Die damaligen Versäumnisse begründen Zweifel, ob die vor 2011 eingerichteten Versenkbohrungen und die Verklappung des Flowback aus Frac-Bohrungen und des giftigen Lagerstättenwassers überhaupt legal sind.

Das LBEG hatte zuletzt, auf Grund vermehrter kritischer Nachfrage und des wachsenden Drucks bis hin zu Strafanzeigen gegen die Verpresserei und wegen eingetretener Schäden eingeräumt, dass die Rückverpressung des mitgeförderten Lagerstättenwassers genau dorthin, wo es herkommt, eine bessere Variante wäre. Inzwischen, seit mindestens einem halben Jahr, heißt es auch von Seiten der Industrie, dass man diese Entsorgungsmethode vorbereite. Umgesetzt hat man sie aber noch nicht, die vermutlich illegale Verpresserei geht weiter wie gehabt.

Förder- und Verpressbohrungen im Landkreis Rotenburg/W. (Grafik: <a href="http://frack-loses-gasbohren.de/fracking-regional/">BI Frackloses Gasbohren</a>)
Förder- und Verpressbohrungen im Landkreis Rotenburg/W. (Grafik: BI Frackloses Gasbohren)
Allein im Landkreis Rotenburg/Wümme sind davon bekanntermaßen noch 5 Altbohrungen betroffen. Sie heißen, von West nach Ost, Sottrum Z1, Wittorf Z1, Söhlingen H1, Grauen H02 und Gilkenheide Z1. In ihnen sind mittlerweile Milliarden Liter flüssigen Sondermülls verklappt worden, nicht rückholbar, unkontrollierbar und sich unterirdisch ausbreitend, auch in Trinkwassergewinnungsgebiete wie die Rotenburger Rinne (die inzwischen stillgelegte, aber weiterhin genehmigte Verpressstelle Panzenberg liegt mitten in einem Trinkwasserschutzgebiet!), aber mit kleinstmöglichem Kostenaufwand der Industrie, für größtmöglichen Gewinn bei der Ausbeutung von Öl und Gas.

Möglicherweise sind bereits gesundheitsschädliche Folgen dieser fragwürdigen Praxis zu beklagen. In Wittorf, das in nur einem knappen Kilometer entfernt von der Verpressstelle Wittorf Z1 liegt, häufen sich die Krankheitsfälle. Krebs, Lungenerkrankungen, neurologische Krankheiten... »Jeder zweite ist hier krank!«, sagte ein Dorfbewohner. Von verdorbenem Brunnenwasser ist die Rede und von sprudelndem Wasser in Bächen, von toten Fischen, sagten die Wittorfer der Presse.

Die Verpressbohrung Wittorf Z1 ist seit 1995 als Sondermüll-Verklappstation in Betrieb. Die zugelassene Jahreshöchstmenge von 40 Tausend Kubikmetern Sondermüll ist mehrfach überschritten worden, nach Auskunft des LBEG 2011 um 2.681 m³ und im Jahr 2012 um 5.566 m³. Im Mai 2013 war es am Bohrlochskopf zu einem Vorfall gekommen, bei dem Giftmüll ins oberflächliche Erdreich gelangte.

Kritisch äußerte sich auch Dr. Matthias Bantz, Facharzt für Innere Krankheiten und Umweltmedizin in Rotenburg, in einem Leserbrief an die Rotenburger Rundschau zu den Ausführungen des o. g. Industrievertreters: »... man kann über diese bewusste Schönrednerei und Bagatellisierung der Risiken nur überrascht den Kopf schütteln. Es handelt sich um ein potenziell ernsthaftes gesundheitliches Problem für unsere Bevölkerung.«

Bohrlochplan Wittorf Z1 nach der Teilverfüllung (= Herrichtung zur Verpressbohrung)
Bohrlochplan Wittorf Z1 nach der Teilverfüllung (= Herrichtung zur Verpressbohrung)

Nicht nur flüssiger, sondern auch fester Giftmüll in der Altbohrung

Nachdem die kontinuierliche und, so muss vermutet werden, illegale Entsorgung von flüssigem Sondermüll aus der Öl- und Gasproduktion auf die billige Art nun endlich am Pranger steht, wird es auch Zeit, auf eine weitere fragwürdige Praxis hinzuweisen: Die Entsorgung von festem Sondermüll aus der Öl- und Gasproduktion beim Verfüllen von Altbohrungen.Der Sonderbetriebsplan zur Teilverfüllung der ehemaligen Förderbohrung Wittorf Z1 [PDF] und Umwidmung zu einer Verpressbohrung gibt eine erste Ahnung: Hier sind 1994 insgesamt etwa 7,5 Kubikmeter quecksilberhaltiges Material auf 1,5 Kilometern Länge verscharrt worden. Lt. Betriebsplan:
»Im Teufenbereich ca. 3800 m bis 2900 m sollen ca. 6,8 m³ Hg-haltige Rückstände aus dem Gasbetrieb Söhlingen eingebracht werden. Diese Abfälle wurden im Betrieb Söhlingen in 95 Stück 4 1/2" Steigrohren (ca. 870 m Länge) gesammelt. Im Teufenbereich 2400 m - 2300 m ... sollte ca. 1,7 m³ Hg-haltige Rückstände aus dem Gasbetrieb Hemsbünde eingebracht werden. Diese Rückstände wurden in 7" Casingen abgefüllt. Sowohl die 4 1/2" Steigrohre als auch die 7" Casinge wurden oben und unten mit Stahlplatten verschweißt.«

Dieses Ansinnen war vom Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld ohne Weiteres zugelassen worden und es ist davon auszugehen, dass der Plan auch so etwa umgesetzt wurde.

Kein Mensch weiß, in welchem Zustand sich die Behälter heute, nach 20 Jahren im warmen, feuchten Untergrund befinden. Auch weiß niemand, in welchem Zustand sich die Bohrung in jenem Bereich heute befindet und ob sich das Quecksilber inzwischen eigene Wege sucht. Hier ist noch viel zu bohren und Rechenschaft einzufordern.

NACHTRAG: Erst nach erneuter Nachfrage gab das LBEG eine weitere Unterlage heraus, die zum Zulassungsverfahren des Sonderbetriebsplans Wittorf Z1 gehört: Die Stellungnahme des NLfB (Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung) zum Änderungsantrag, mit dem RWE Dea die Erhöhung der jährlichen Verpressmenge von 20 auf 40.000 m³ jährlich sowie die zusätzliche Einleitung von "Reinigungswässern" und "verunreinigtem Oberflächenwasser" erreichen wollte.

Die Stellungnahme ist hier.

Warum nicht mal Tomatensuppe statt Glühwein

Cherry-Strauchtomaten; Tomatensuppe im GlasRot, dampfend und fruchtig duftend köchelt die Tomatensuppe auf dem Herd. Am 21. Dezember von 10.00 bis 15.00 Uhr dürfen alle Besucher des Sannmannschen Hofladens am Ochsenwerder Norderdeich 50 die hauseigene Tomatensuppe „Tomatentraum“ probieren. „Die wärmt so richtig durch und lässt das Wintergrau dieser Tage leicht vergessen“, schwärmt Stefanie Sannmann. Die Geschäftsfrau und Feinschmeckerin empfiehlt die Tomatensuppe als gesunde Alternative zum Glühwein oder als Einstimmung aufs Weihnachts-Menü.

Im Sommer hat die Demeter Gärtnerei in Hamburg-Ochsenwerder aus den hofeigenen Tomatensorten, Vierländer Platte und Cherrystrauch, zwei sortenreine, vegane Suppen produziert. Die Tomaten wurden ganz pur verarbeitet - ohne Beigabe von Wasser oder Brühe, gewürzt mit Pfeffer und Salz. „Die Cherrystrauch haben wir mit Zwiebeln, Ingwer und Thymian verfeinert“, sagt Stefanie Sannmann, „das Aroma der Vierländer Platte unterstreichen Basilikum und Knoblauch.“

Im Hofladen und auf dem Tomaten- und Erntefest wurde dieses Jahr getestet, wie die Suppen beim Publikum ankommen. Nach durchweg positiven Rückmeldungen fühlen sich Stefanie und Thomas Sannmann bestätigt. „Anfang nächsten Jahres vertreiben wir die Suppe über unseren neuen Online-Shop“, so Sannmann. Hier gibt es dann neben den Suppen auch die beiden neuen Salami-Sorten von hofeigenen Rindern. Außerdem können dort Saatgut der samenfesten Traditionstomate Vierländer Platte und der beliebten Tomate Ruth sowie der einzigartige Sannmann Qualitätskompost bestellt werden.

"Warum nicht mal Tomatensuppe statt Glühwein" vollständig lesen

4 Schöpfwerke für die Vier- und Marschlande

Archimedische Schraube aus Holz im Freilichtmuseum Rieck-Haus
Das älteste, erhaltene Schöpfwerk der Vier- und Marschlande ist ein Museumsstück: Archimedische Schraube aus Holz im Freilichtmuseum Rieck-Haus
Auf der Novembersitzung des Regionalausschusses wurden zwei große Wasserprojekte vorgestellt: Das dräuende Problem der Binnenhochwässer soll unter der Leitung des Landesbetriebes für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) gelöst und die Wiedervernässung der Borghorster Elbwiesen von der Projektrealisierunggesellschaft (ReGe) durchgeführt werden. Insgesamt 4 Schöpfwerke sollen dafür entlang der Elbe gebaut werden.

Dr. Karl Hähne, LSBG, und Gunnar Harms, Ingenieurbüro Grontmij Gmbh, Stade, stellten die Planung der Binnenentwässerung dar, wie sie seit Sommer 2012 weiterentwickelt wurde. 5 verschiedene Varianten hatten sie unter Zugrundelegung hydraulischer Modelle und Nutzen-Kosten-Betrachtungen berechnet. Am günstigsten habe dabei die Variante abgeschnitten, bei der insgesamt 3 Schöpfwerke im Hauptdeich errichtet werden: Am oberen Ende der Dove-Elbe (ca. Deich-Km 4,5) zur Entlastung von Curslack und Altengamme, am Zollenspieker zur Entwässerung der gefährdeten Gebiete Seefeld und Riepenburg und bei Neudorf zur Entlastung von Ochsenwerder. Die Tatenberger Schleuse, bislang einzige Entwässerung der Vier- und Marschlande, soll so bleiben, wie sie ist: Ohne Pumpen und daher nur bei Normalwasser der Elbe in der Lage, das Binnenhochwasser zu entwässern. Der Ausbau der Schleuse zum einzigen Schöpfwerk hätte für den östlichen Teil der Vier- und Marschlande keinen Effekt, so die Fachleute.

Im ersten Schritt soll das Schöpfwerk an der oberen Dove-Elbe angegangen werden. Dazu soll die Dove-Elbe zwischen Stichkanal und Elbdeich ca. ½ Meter vertieft, 1–2 Meter verbreitert und teilweise verlegt werden. Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sei nahezu abgeschlossen, erste Gespräche mit Anwohnern haben bereits stattgefunden, berichtete Dr. Hähne. Die Frage, ob Eigentümer enteignet werden könnten, werde derzeit vom Rechtsamt geprüft. Er rechne damit, das der Planfeststellungsantrag im Herbst 2014 eingereicht, die Planfeststellung im Herbst 2015 erfolgen werde, sodass Anfang 2016 mit dem Bau begonnen werden könne.

Das Überschwemmungsgebiet, das die BSU im Auftrag der EU an der oberen Dove-Elbe ausweisen will, werde durch die Maßnahme nicht überflüssig, so Hähne auf die erstaunten Fragen der Abgeordneten.

Schema Vier- und Marschlande m. Wasserbauwerken
Viel weiter vorangeschritten ist das Projekt der Wiedervernässung der Borghorster Elbwiesen. Hier soll der Schleusenleitdamm etwa auf Höhe des Pumpwerks Altengamme geöffnet und die Tide auf die Elbwiesen beiderseits des Horster Damms einschwingen. Der Horster Damm soll auf den Leitdamm verlegt werden. Ein kombiniertes Sperr-/Schöpfwerk, ein leicht angehöhter Querriegel am Mischwerk und eine Randdrainage am Hauptdeich im Bereich Vossmoor sollen verhindern, dass das Vossmoor, der Osten Altengammes und das Industriegebiet Geesthacht absaufen.

Das Projekt, das eine Ausgleichsmaßnahme für das anfangs des Jahrtausends industriell zerstörte Naturschutzgebiet „Mühlenberger Loch“ darstellen soll, wurde 2012 planfestgestellt und ist jetzt, nach Rückzug der letzten Klage dagegen, vollziehbar. Noch diesen Winter sollen die ersten Bäume auf dem Leitdamm fallen; der Beginn der Erdarbeiten ist für das 2. Quartal 2014 geplant. Vorher soll an Gebäuden und Grundstücken, die von steigendem Grundwasser durch diese Maßnahme betroffen sein könnten, eine Beweissicherung durchgeführt werden, so Semrok.

Die Stadt Geesthacht möchte, dass der Leitdamm, der kein Hochwasserschutzbauwerk ist, zu einem solchen ausgebaut wird. Die ReGe prüft zurzeit, ob dies ohne neues Planfeststellungsverfahren möglich ist.

RgA: Die Vier- und Marschlande im Zeichen des Klimawandels

Überschwemmte Wiese nach Starkregen (am Horster Damm/Vossmoor)
Überschwemmte Wiese nach Starkregen (am Horster Damm/Vossmoor)
Der Regionalausschuss befasst sich in seiner kommenden Sitzung am 19.11.2013, 18 Uhr (Lauweg 16, 21037 Hamburg) erneut mit dem Wasser. Nachdem bei der letzten Sitzung die vorläufige Planung für neue/erweiterte Überschwemmungsgebiete vorgestellt wurde, geht es dies Mal um die Binnenentwässerung und um die Vernässung der Borghorster Elbwiesen

T a g e s o r d n u n g:
1. Öffentliche Fragestunde
2. Binnenentwässerung Vier- und Marschlande; Referent: Herr Dr. Hähne, LSBG
3. Projekt Borghorster Elbwiesen; Referent: Herr Semrok, ReGe Hamburg
4. Mitteilungen der Verwaltung
4.1. Kontrolle der Beschlüsse des Regionalausschusses (XIX-1744)
5. Maßnahmen der Bestandspflege an Bäumen und Büschen in der Saison 2013/14 an Gewässern und Hochwasserschutzanlagen
6. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.10.2013
7. Verschiedenes

Gutachten: Hat eine Zombie-Bergbaubehörde im Norden gewirkt? [UPDATE]

Durfte wohl noch nie Bergbauberechtigungen in S-H erteilen: Das LBEG im Geozentrum Hannover (Foto: Gerd Fahrenhorst)
Durfte wohl noch nie Bergbauberechtigungen in S-H erteilen: Das LBEG im Geozentrum Hannover (Foto: Gerd Fahrenhorst)
Ein guter Tag für Fracking-Gegner: Erlaubnisse und Bewilligungen für den Bergbau in Schleswig-Holstein, die seit 2006 vom Landesbergamt in Hannover/Clausthal-Zellerfeld erteilt wurden, sind möglicherweise rechtswidrig zu Stande gekommen. Dies hat das Gutachten »Oberbergamt für das Land Schleswig-Holstein« [PDF] des Wissenschaftlichen Dienstes des schleswig-holsteinischen Landestages (WiDi) herausgestellt. Zuständig nach aktueller Verordnungslage sei nicht das LBEG, sondern eine Behörde, die seit 2006 nicht mehr existiert.

Im Sommer hatten die Piraten im Kieler Landtag das Rechtsgutachten beim WiDi beauftragt. Dieser hat sich ausführlich juristisch mit der Frage beschäftigt, ob das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) kompetent ist, für das Land Schleswig-Holstein hoheitliche Entscheidungen zu treffen, und kommt zu dem Schluss:

Nach dem Wortlaut der einschlägigen Zuständigkeitsnorm ist daher fraglich, ob das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständiges Oberbergamt für Schleswig-Holstein geworden und damit zur Bearbeitung der bergrechtlichen Verfahren nach § 10 BBergG (Erteilung bergrechtlicher Erlaubnis und Bewilligung) wirksam berufen ist.


Die Piraten im Landtag, bekanntlich Fracking-Gegner, sind höchst zufrieden mit dieser Aussage: »Das ist ein Riesenerfolg für unseren Kampf gegen das wasser- und gesundheitsgefährdende Fracking«, freuen sich die Abgeordneten der Piraten Angelika Beer und Patrick Breyer über das Ergebnis. »Die Landesregierung muss jetzt ernsthaft prüfen, ob über unsere natürlichen Ressourcen und ihre Ausbeutung nicht in Schleswig-Holstein selbst entschieden werden muss. Wir Piraten fordern außerdem eine öffentliche Bekanntgabe aller Vorhaben und ein Recht der betroffenen Kreise und Bürger auf Widerspruch gegen die riskante Rohstoffförderung auf ihrem Gebiet. Im Zeitalter der Energiewende brauchen wir keine klima- und umweltschädliche Erschließung neuer fossiler Energieträger. Das ist Gift für unser Klima und für unsere Umwelt.«

Auf gut einem Fünftel der Landesfläche Schleswig-Holsteins [PDF] ist inzwischen erlaubt worden, nach Öl und Gas zu suchen, und auf mehreren Gebieten auch, gefundenes Öl und Gas zu fördern -- Fracking nicht sicher ausgeschlossen. Allein in diesem Jahr hat das LBEG mindestens 8 Bergbauberechtigungen erteilt, möglicherweise durfte es das aber gar nicht.

Etwa 4 weitere Erlaubnis- bzw. Bewilligungsverfahren sind anhängig. Diese haben »Genehmigungsreife«, so Staatssekretärin Dr. Ingrid Nestle vor 2 Wochen in einem Schreiben an die Kommunen. Nach der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens müssten diese Verfahren umgehend gestoppt werden. Das zuständige Umweltministerium war bislang für eine Stellungnahme zu der neuen Situation nicht erreichbar.

In Hamburg, wo die Frage nach der Zuständigkeit des LBEG für die Freie und Hansestadt bereits im Januar 2013 gestellt worden war, wird das neue Gutachten aus dem Norden begrüßt. Dort hat die örtliche Bürgerinitiative FrackingFreies Hamburg beharrlich über ihre Vertreter in der Bürgerschaft dem Senat entsprechende Fragen gestellt, nachdem die zuständige Hamburgische Bergbehörde die Frage zunächst als absurd zurückgewiesen hatte. Die Zuständigkeit des LBEG, die von der Bürgerinitiative angezweifelt wird, befindet sich in der Freien und Hansestadt noch in Klärung.

UPDATE 17:35 Uhr

Inzwischen liegt eine Stellungnahme der schleswig-holsteinischen Obersten Bergbehörde MELUR vor:

Statement des MELUR zum Fracking - Gutachten

Zur heute von den Piraten veröffentlichten Pressemittelung zum Fracking - Gutachten, sämtliche vom Landesbergbauamt (LBEG) erteilten Genehmigungen seien rechtswidrig, erklärte Energiewendeminister Robert Habeck: "Auch eine andere Behörde, wie immer sie heißen sollte, hätte genau so entscheiden müssen. Fracking muss politisch und nicht verwaltungstechnisch attackiert werden. Eine Schlupflochdiskussion über Behördenstrukturen hilft da nicht weiter. Was wir brauchen ist ein geändertes Bundesbergrecht. Die Initiative haben wir vor Monaten ergriffen - bisher ohne eine Mehrheit im Bundesrat zu finden. Da liegt der Hase im Pfeffer. Für Schleswig-Holstein werden wir über die Aufstellung von Zielen im Landesentwicklungsplan Fracking mit umwelttoxischen Stoffen für drei Jahre aus eigener Kraft verhindern, danach brauchen wir eine bundesgesetzliche Regelung. Die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes über die Rechtswidrigkeit der bisherigen Bescheide teilen wir nicht, weil nach unserer Auffassung das LBEG Rechtsnachfolger der früheren Bergbehörden ist. Ohnehin dürfen Bescheide des LBEG nur nach vorheriger Prüfung unseres Hauses erfolgen."

Hintergrund:
Die bestehende Zuständigkeitsregelung besteht bereits seit 1989. Das aktuelle Verwaltungsabkommen zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein aus 2008, welches die Zusammenarbeit in diesem Bereich regelt, hat diese Zusammenarbeit letztmalig bestätigt.
Die Kritik an der bestehenden Zuständigkeitsverordnung ist nicht neu. Im Zuge der allgemeinen Rechtspflege seitens des MELUR ist ohnehin geplant, dass die Zuständigkeitsverordnung neu gefasst wird.
Für bereits abgeschlossene Verfahren hat das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes keine Folgen, da die Bescheide des LBEG bestandskräftig sind.


Ganz offensichtlich stellt sich das MELUR auf den Standpunkt, dass das Gutachten keinen Einfluss auf die Genehmigungspraxis -- durch welche Bergbehörde auch immer -- hat. Stattdessen wird der aufgedeckte Mangel heruntergespielt und Reparaturmaßnahmen angekündigt, als handele es sich um einen nicht weiter wichtigen Defekt. Im MELUR ist man sehr bemüht, von dem Eklat abzulenken, den das Gutachten ausgelöst hat, indem eine politische Lösung als Allheilmittel für -- gelinde gesagt -- schlampigen Umgang mit Recht und Gesetz beschworen wird.