Sumpf und Morast: Hamburg spielt mit dem Wasser

Überschwemmtes Vossmoor bei Elbeoberhochwasser im Februar 2011
Das Oberhochwasser der Elbe im Frühjahr 2011 setzte weite Gebiete im Osten Hamburgs nachhaltig unter Wasser.
Langsam wird's ernst. Die Ausgleichsmaßnahme für das zur Jahrtausendwende in Teilen zerstörte Naturschutzgebiet »Mühlenberger Loch« soll nun definitiv im Naturschutzgebiet »Borghorster Elbwiesen« umgesetzt werden. Trotz mehrfach nachgebesserter Ausführungsplanung wird die Maßnahme weiterhin erbittert von betroffenen Anrainern bekämpft, denn sie befürchten gravierende Folgen für Haus, Hof und Lebensqualität. Dessen ungeachtet möchte das Land Hamburg die Maßnahme im kommenden Jahr 2012 an diesem Ort realisieren.

Mit ihren mehrfach nachgebesserten Plänen glauben die Projektträgerin, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), und ihr durchführendes Büro, die stadteigene Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe), einen Weg gefunden zu haben, mit der sie hier die Kontrolle über das Element Wasser gewährleisten können. Die Wiedervernässung bedeute keine Gefahr für Häuser und Grundstücke, heißt es, alles sei abgesichert. Doch diese vollmundigen Behauptungen beruhigen in keinster Weise, denn sie basieren sämtlich auf modellhaften Berechnungen. Und sie widersprechen der Erfahrung. Mit der Wiedervernässung der Borghorster Elbwiesen, so ist nicht gänzlich auszuschließen, könnten der südöstlichen Zipfel von Hamburg und das angrenzende Vossmoor sowie Teile von Escheburg und Geesthacht zurück ins letzte Jahrhundert katapultiert werden, als Sumpf und Morast die umliegende Landschaft bestimmten.

Das laufende Planfeststellungsverfahren soll die letzte formale Hürde nehmen, wenn am 5. Dezember 2011 um 10 Uhr im Rathaus Geesthacht der Erörterungstermin beginnt. Insgesamt 194 Einwendungen und Stellungnahmen sind eingereicht worden, die meisten fristgerecht, sie sind zu verhandeln. Eine Verhandlung, bei der noch viele offene Fragen zu klären sein werden. Am 21. März 2011 hatte die BWVI den Antrag der ausführenden Firma ReGe auf Planfeststellung öffentlich ausgelegt und Betroffene konnten Einsicht nehmen und Einwendungen an die Behörde richten. Am 9. November, keinen Tag früher als gesetzlich erforderlich, gab die BWVI den Erörterungstermin bekannt. Schon jetzt ist abzusehen, dass ein Tag nicht ausreicht, um die vielen, teils schwerwiegenden Einwendungen zu erörtern. Falls man die Erörterung an einem Tag nicht schaffen sollte, würde man sich die folgenden Tage auch noch Zeit dafür nehmen, sagte Dr. Ina Tjardes, Volljuristin und zuständige Planfeststellungskomissarin bei der BWVI.

Menschgemachte Siedlungsräume in Gefahr

Die »Borghorster Elbwiesen« liegen seit der Errichtung des Schleusenleitdamms vor gut 50 Jahren trocken. Das hat auch eine Abtrockung der umliegenden, zuvor sumpfigen Marsch- und Moorgebiete nach sich gezogen, sodass hier neue Wohn- und Gewerbegebiete erschlossen werden konnten. In den angrenzenden Arealen von Altengamme-Vossmoor, Altengamme-Horst, dem südlichen Escheburg und in den Geesthachter Stadtteilen Besenhorst und Hans-Mayer-Siedlung sind seither viele neue Wohnhäuser errichtet worden, Gewerbebetriebe haben sich angesiedelt, Landwirte und Gärtner haben ihren Anbau an die neuen, nun besseren Verhältnisse angepasst. In Besenhorst wird aktuell die weitere Bebauung geplant, hier sollen zu den rund 150 Wohneinheiten, die alle aus diesem Jahrtausend stammen, 130 weitere hinzukommen.

Wenn die Borghorster Elbwiesen wie hier während des Frühjahrshochwassers 2011 überschwemmt sind, wird die Situation auch binnendeichs kritisch.
Wenn die Borghorster Elbwiesen wie hier während des Frühjahrshochwassers 2011 überschwemmt sind, wird die Situation auch binnendeichs kritisch.
Trotz der Trockenlegung hat das Wasser weiterhin starken Einfluss. Bei langanhaltenden Hochwassern bzw. Starkregenereignissen staut sich das Wasser im Untergrund, der Grundwasserspiegel steigt und Überschwemmungen treten auf. Und der Einfluss des Wassers nimmt sichtbar zu. Allein in diesem Jahrtausend gab es schon mehrere so genannte Jahrhundertfluten. Der Klimawandel zeigt sich hier bereits, verstärkt durch die Fahrrinnenvertiefungen der Elbe und durch die immer höher auflaufender Flut, auch hier am obersten Ende der Tideelbe, wo das Frühjahrshochwasser 2011 um 1,5 bis 2 Meter höher stand als noch 2006. Es leuchtet ein, dass die Wiedervernässung der Borghorster Elbwiesen ein Spiel mit dem Wasser, nämlich eine zusätzliche hydraulische Belastung wäre und die Situation weiter verschärfen würde. Zumal der Klimawandel bekanntlich noch nicht gestoppt ist und auch die nächste Fahrrinnenvertiefung schon in den Startlöchern steht, sodass in Zukunft von noch höheren Fluten auszugehen ist. Das allerdings sei zukunftsgerichtetes Wissen, das per Definition nicht in die Betrachtungen einer Planfeststellung einzufließen hat, belehrt die Verfahrensordnung für Planfeststellungen in Hamburg.


Die Ausgleichsmaßnahme wäre mehr als ein Rückschritt

Borghorster Elbwiesen: Zielzustand der Wiedervernässung lt. ReGe-PlanungNun soll also der Schleusenleitdamm auf einer Länge von 10 Metern geöffnet werden, um das Elbwasser in die Borghorster Elbwiesen einlaufen zu lassen. Bis zu 4,5 Meter über NN soll das Wasser nach den behördlichen Planspielen auflaufen dürfen, bei höheren Elbpegeln soll ein Sperrwerk die Lücke im Leitdamm schließen. Bei Sturmflut und Oberhochwasser würde das Wasser mehrere Wochen auf den dauernassen Elbwiesen stehen bleiben. Es würde zusätzlichen Druck auf die Grundwasserleiter ausüben und darüber hinaus unter- und oberirdisch bis weit ins Vossmoor, nach Besenhorst und Altengamme überlaufen. Unschwer, sich das Szenario auszumalen: Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme könnte in etwa zu Verhältnissen führen, wie sie vor dem Bau des Schleusenleitdamms geherrscht haben. Denn den zweifellos modernen Entwässerungsleistungen des Curslacker Wasserwerkes und den zusätzlich geplanten Pumpen stehen Elbvertiefung und Klimawandel entgegen. Vertrauen erweckt es nicht, dass steigende (Meeres-)Wasserspiegel keinen Einfluss auf einen derart tiefen Eingriff in den lokalen Wasserhaushalt haben sollen.


Nachbesserungen machen es nicht besser

Das Sperrwerk war zunächst nicht vorgesehen. Die ursprüngliche Planung der ReGe (Realisierunggesellschaft mit beschränkter Haftung; bekannt u.a. auch durch die Planung und Bauaufsicht der Elbphilharmonie) hatte keine Begrenzung des einfließenden Elbwassers vorgesehen. Unter anderem deswegen war diese ursprüngliche Planung am Widerstand der Anwohner gescheitert. So sind das Sperrwerk sowie weitere Korrekturen in Form von Randdrainagen am östlichen Altengammer Hauptdeich und am Geesthachter Mischwerk sowie zusätzlicher Pumpen erst auf Drängen der Anwohner und betroffenen Gemeinden zu Stande gekommen. Beruhigender werden die Pläne dadurch nicht, denn auch die jetzige Planung kann die Befürchtungen der Anrainer nicht entkräften, durch steigendes Grundwasser Schaden zu erleiden.

Grundstück, trocken bzw. überflutet
Kiefernweg, Vossmoor, bei normalem Wasserstand (Dezember 2007) und während Hochwassers (Februar 2002).


Denn in Hochwassersituationen sitzen die Anrainer jetzt schon, auch ohne die Wiedervernässung, buchstäblich auf einem nassen Schwamm. In der Planfeststellungsunterlage zur Kohärenzsicherungsmaßnahme Borghorster Elbwiesen erklären die hydrogeologischen Gutachter völlig korrekt: »Im Umfeld der geplanten Kohärenzsicherungsmaßnahme ist im Istzustand teilweise eine Vernässungsproblematik gegeben.«

Prognostizierter Grundwasseranstieg rund um die Borghorster Elbwiesen
Prognostizierter Grundwasseranstieg rund um die Borghorster Elbwiesen
Würde das Wasser dauerhaft auf den Elbwiesen stehen, so wäre das, als sei der Schwamm dauerhaft vollgesogen und als gösse man auch noch Wasser auf diesen vollgesogenen Schwamm. Dieser könnte aber gar kein weiteres Wasser mehr aufnehmen und würde auslaufen. Das hydrogeologische Gutachten (HGM) drückt diesen Sachverhalt so aus: »Durch die Wiederherstellung des Tideeinflusses mit der Umsetzung der geplanten Kohärenzsicherungsmaßnahme "Borghorster Elbwiesen" sind Auswirkungen auf die Grundwassersituation im Planungsraum und dessen Umfeld zu erwarten.«

Die geologische Beschaffenheit des hier relevanten Bereichs, der vom Geesthang bis in die Elbmarsch am Südufer der Elbe reicht, ist sehr gut untersucht. So gibt es in unterschiedlichen Tiefen zwei große Grundwasserleiter (Aquifere), in denen das Grundwasser das Gebiet unterströmt. Diese Aquifere sind jeweils unten und oben von wasserundurchlässigen Schichten begrenzt. Werden die Aquifere erhöhtem hydraulischen Druck ausgesetzt, etwa durch Starkregen, vermehrt abfließendes Wasser vom Geesthang her oder durch Hochwasser von der Elbe her, und kann nicht ausreichend schnell ausreichend viel Wasser abgepumpt und fortgeschafft werden, dann sucht sich das Wasser Auswege außerhalb seiner angestammten Bahn und quillt dort hervor, wo es den geringsten Widerstand findet.

Artesisches ModellUnd solche schwach widerstehenden Stellen gibt es im Umfeld der Borghorster Elbwiesen. Was den Bewohnern vor Ort aus eigener Anschauung aus den Zeiten vor der Errichtung des Leitdamms schon bekannt war und was heutzutage bei Extremereignissen immer wieder auftritt, das zeigt das HGM in deutlicher Schärfe: Es gibt es Areale, an denen das Wasser an an die Geländeoberfläche emporsteigt und dort herausquillt. An diesen Stellen fehlt die oberste, wasserundurchlässige Ton- oder Kleischicht. Im Volksmund werden solche Quellen Qualmlöcher, das austretende Wasser Qualmwasser genannt.

Das heißt, aufgrund der gegebenen geologischen Verhältnisse sickert übermäßiges Wasser nicht nach unten in den gesättigten Untergrund ab, sondern tritt an der Oberfläche aus. Die Geologen sprechen in ihrem Gutachten darum von artesischen Verhältnissen: »Im Bereich der Ortslage Vossmoor treten beispielsweise bei extremen oberstromigen Hochwassersituationen in der Elbe sehr geringe Grundwasserflurabstände oder sogar artesische Verhältnisse auf.«

Doch nicht nur das Qualmwasser, auch die maximale Durchfeuchtung der Kleischicht wird heute schon immer wieder zum Problem. Äcker, die unbefahrbar werden, Gärten und Gewächshäuser, in denen Blumen und Gemüse verfaulen, sind in Extremsituationen auch heute bekannt. Schlimmer war es früher: Anwohner in Altengamme erinnern sich noch gut an die Zeit, bevor es den Leitdamm gab. »Da konntest du bis Mai, Juni kaum aufs Feld, weil alles nass war.«, erinnert sich eine Nachbarin, die immerhin 3,5 Kilometer stromabwärts vom geplanten Wiedervernässungsgebiet ihr Land bestellt.


Technologieglaube als Pseudo-Problemlöser

Ein Problem sieht die BWVI in all dem jedoch offenkundig nicht. Die inzwischen mehrfach auf Drängen der Betroffenen nachgebesserten Planungen sollen jetzt geeignet sein, all diese Sorgen überflüssig zu machen. Mit Sperrwerk, Randdrainage und zusätzlichen Pumpen ist man sich sicher, der ober- und der unterirdischen Wasserflut Herr zu werden. Schließlich gibt es ja das gründlich durchgerechnete hydrogeologische Modell, nach dem jetzt nichts mehr schiefgehen sollte. Vorsorge für den Fall, dass doch etwas schiefgeht, sehen die Planungsunterlagen nicht vor, denn was nicht sein darf, das kann nicht sein.

Und wenn doch etwas passiert? Schäden an den Gebäuden im Vossmoor auftreten, die Rosenkulturen in Altengamme absterben oder Werkstätten absaufen? »Das berührt unsere Kohärenzsicherungsmaßnahme nicht, denn das gehört in den Bereich des Zivilrechts. Wenn Sie meinen, Schaden durch unsere Maßnahme zu erleiden, können Sie eine Zivilklage anstrengen.«, weist die juristisch gut beschlagene Planfeststellungskommissarin Tjardes diese Verantwortung von sich.

Es ist gut möglich, dass das Geesthachter Rathaus beim kommenden Erörterungstermin Schauplatz großer Empörung wird. Die Furcht vor dem Wasser sitzt tief bei den Einwendern. Die Wut darüber, dass hier die eigene Existenzgrundlage für den wirtschaftlichen Profit anderer herhalten soll, kommt bei vielen Einwendern hinzu, und nicht alle haben über die Jahre des Kampfes resigniert. Ein Quentchen Hoffnung bleibt, dass zumindest Schadensbegrenzung möglich ist – wenn nicht in Form von kontrollierten Grundwasserständen, dann wenigstens in Form eines benannten Verursachers, der im Schadensfall haftet. Denn die Haftungsfrage ist noch gar nicht geklärt, und diese vor Gericht klären zu lassen, das sollte die Projektträgerin den Geschädigten wohl nicht zumuten.

HINWEIS:
Die Bürgerinitiative Escheburg-Vossmoor trifft sich regelmäßig jeden Montagabend ab 19:30 Uhr in der Gaststätte Schween am Horster Kreisel. Gäste sind willkommen!

NACHTRAG: Die von Joachim Knüppel, Geesthacht, erhobene Einwendung (PDF) benennt eine Vielzahl von naturschutzfachlichen und hydrologischen Schwachpunkte der Planungsunterlagen.

Weiterführende Infos:
Geesthacht – Anwohner haben Angst um ihre Häuser, Lauenburger Zeitung, 11. Mai 2011
Flutung: Striktes Nein aus Geesthacht, Bergedorfer Zeitung, 12. Mai 2011

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J-J Ripoche am :

Hallo, und vielen Dank für die sehr ausführliche Beschreibung des Sachstandes...Durch die Erkenntnisse des gescheitertes Life-Projektes mussten die Planer klein beigeben und die Einrichtung eines Sperrwerk einbringen..Sehr zum Bedauern der Naturschutzverbände die aber das Versprechen abgegeben haben die Maßnahme nicht anzuklagen...Darüber kann mann sich mehr als empören und öffentlich diese Machenschaften offenlegen. Schließlich kann mann sich auch die Frage Stellen, was Hätte H-H. gemacht wenn das Life-Projekt realisiert worden wäre ? Es wird hier uns immer wieder gesagt, dass die Borghorster Elbwiesen der einzige Standort ist wo ein Ausgleich stattfinden kann...Es ist eher zu vermuten, dass es die einzige Maßnahme ist, die von vornerein sicher durchkommen kann weil Brüssel die volle Unterstüztung versprochen hat. Einzige Bedingung ist, dass die Nat-Schu-Verbände durch Mediationsgespräche überzeugt werden sollten von jegliche Klage abzusehen.(was offenbar gelungen ist!)
Wir können gern dazu austauschen. J-J Ripoche

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