Beklagenswert: Nächste Elbvertiefung beschlossene Sache

grafik: Historie der Elbvertiefungen.
Historie der Elbvertiefungen.
Grafik: Dr. Joachim Taubert
Laut Senatsmitteilung vom heutigen Donnerstag ist die Fahrrinnenvertiefung der Elbe auf eine Sohltiefe von bis zu 17,4 Metern am 23. April 2012 beschlossen worden. Heute sei der Beschluss und damit die Baugenehmigung den Vorhabenträgern übergeben worden. Ab dem Morgen des 25. Mai soll dann der Planfeststellungsbeschluss zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und kann bis einschl. 7. Juni 2012 eingesehen werden, z.B. im Bergedorfer WZB im Kundenfoyer im EG:
Bezirksamt Bergedorf
WZB (Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt)
Wentorfer Str. 38a, 21029 Hamburg Mo, Di, Do u. Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14 bis 18 Uhr.

2 Wochen Zeit, um den Beschluss auf Papier zu lesen (bzw. 6 Wochen für den, der Internet hat: Beschluss inkl. Anlagen im Volltext abrufen) und zu versuchen, sich ein fundiertes Bild davon zu machen, was Ingenieure, Juristen und sonstige Planer in einem jahrelangen Prozess entwickelt haben.

Ab dem 8. Juni 2012, im Anschluss an die Auslegungsphase, gibt es einen Monat Zeit, gegen den Beschluss zu klagen. Die Umweltverbände NABU, BUND und WWF bezeichnen den Beschluss als »Kniefall vor der Containerschifffahrt« zu Lasten von Natur und Umwelt; sie wollen jetzt prüfen, ob sie gegen den Beschluss klagen. Schon im Vorfeld wurde beklagt, dass es für die Sichtung und Analyse des mehrere Tausend Seiten umfassenden Beschlusses inkl. Gutachten und Kompensationsmaßnahmen nur wenige Wochen Zeit gebe, während die beteiligten Bundesländer mehrere Monat für das Selbe Zeit hatten. Die berechtigte Forderung nach Überlassung des Beschlussentwurfs hatte die Behörde mit fadenscheinigen Begründungen zurückgewiesen.

Bis zum Ende der Klagefrist Anfang Juli werde nicht mit dem Bau begonnen, versichern die Vorhabenträger, die BWVI (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) und die WSD Nord (Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel).

Umweltschützer und viele Anwohner sehen in der jetzt beschlossenen Elbvertiefung eine weitere Gefährung von Natur und Siedlungsraum. Bisher hat sich mit jeder Elbvertiefung der Tidenhub im Elbästuar vergrößert. Darauf addiert sich noch der Effekt steigender Meeresspiegel und zunehmender Starkniederschläge, beides Folgen der eingetretenen Klimaerwärmung. Klimaforscher prognostizieren, dass der Hochwasserschutz spätestens ab 2030 nicht mehr ausreichen könnte.

Für das schwebende Verfahren hinsichtlich der Airbus-Ausgleichsmaßnahme in den Borghorster Elbwiesen könnte der Beschluss zur Elbvertiefung eine teilweise Neubewertung der Maßnahmen erfordern, die zum Schutz der Siedlungen vor Vernässung durch Qualm-, Grund- und verlangsamt abfließendem Oberflächenwasser vorgesehen sind. Der Beschluss für die Wiedervernässung der Borghorster Elbwiesen soll dem Vernehmen nach im Juni 2012 fallen; ob die nun genehmigte Elbvertiefung hier zu einer Verzögerung führt, ist die Hoffnung vieler, die betroffen wären, wenn der technische Hochwasserschutz allen Beteuerungen zum Trotz versagen würde. Denn auch am obersten Ende der Tide-Elbe führt die nächste Elbvertiefung zu verschärften Bedingungen, soviel ist klar.

Trackbacks

Trackback-URL für diesen Eintrag

Dieser Link ist nicht aktiv. Er enthält die Trackback-URI zu diesem Eintrag. Sie können diese URI benutzen, um Ping- und Trackbacks von Ihrem eigenen Blog zu diesem Eintrag zu schicken. Um den Link zu kopieren, klicken Sie ihn mit der rechten Maustaste an und wählen "Verknüpfung kopieren" im Internet Explorer oder "Linkadresse kopieren" in Mozilla/Firefox.

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.